Spezialfachärzte
Es gilt nur Facharztstatus
Der Versorgungsbereich soll zunächst mit Bauchtumoren und Tuberkulose an den Start gehen.
Veröffentlicht:BERLIN. Niedergelassene Fachärzte, die sich für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) vernetzen, müssen in der Regel binnen 30 Minuten zur Versorgung eines Patienten erreichbar sein.
Das sieht die Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung vor, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) vergangene Woche beschlossen hat. Die Richtlinie lag am Wochenende noch nicht vor.
Um an dem neuen Versorgungsbereich teilzunehmen, müssen Ärzte Leistungskooperationen eingehen. Solche Teams müssten nachweisen, innerhalb von 30 Minuten notfallmedizinische Einrichtungen erreichen zu können, sagte das unparteiische Mitglied und Leiterin des ASV-Projekts im GBA, Dr. Regina Franck, nach dem Beschluss.
Teilnahmevoraussetzung sei der Facharztstatus.Facharztstandard reiche nicht. Hausärzte sollen lediglich bei der Versorgung von HIV-infizierten Patienten zum Zuge kommen. Fachärzte für Allgemeinmedizin könnten aber in die ASV überweisen.
In dem neuen Versorgungsbereich sollen keine Mengenbegrenzungen gelten. "Wir wollen aufpassen, dass der Bereich nicht nur eine freiere Vergütungsform bleibt", sagte Patientenvertreterin Renate Pfeifer.
Die Honorarverhandlungen mit den Ärzten und Klinikverwaltungen stünden noch ganz am Anfang, sagte Dr. Wulf-Dietrich Leber vom GKV-Spitzenverband der "Ärzte Zeitung".
Die Konkretisierung der allgemeinen Regeln hat begonnen. Die ersten Indikationen in der ASV sollen schwere Verlaufsformen von gastrointestinalen und gynäkologischen Tumoren, Rheuma und Herzinsuffizienz sein. Bei seltenen Erkrankungen sollen die Tuberkulose, Marfan-Syndrom, Pulmonale Hyptertonie, Mukoviszidose und primär sklerosierende Cholangitis Vorrang haben. (af)