"Es wird zu keiner Verdrängung kommen"
KÖLN (iss). Selbst wenn die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung langsam in Gang kommen sollte - eine Bedrohung für niedergelassene Ärzte können Kliniken damit nicht werden.
Veröffentlicht:Die gesetzlichen Vorgaben lassen große Mengenverschiebungen nicht zu. Davon geht Dr. Markus Lüngen aus, kommissarischer Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) an der Universität Köln. "Es wird zu keiner wirklichen Verdrängungssituation kommen", prognostizierte Lüngen auf der 3. Kölner Ringvorlesung Gesundheitsökonomie. Seiner Einschätzung nach kommen nur 150 Kliniken für die ambulante Öffnung nach Paragraf 116 b Sozialgesetzbuch V in Frage. 100 von ihnen hätten bereits Anträge gestellt. Bislang sind aber nur vereinzelt Häuser zugelassen worden.
Nach Paragraf 116 b können Kliniken ambulante Behandlungen in drei Bereichen anbieten: bei hochspezialisierten Leistungen, bei nach dem Gesetz als selten definierten Erkrankungen und bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen. Der Gemeinsame Bundesausschuss schreibt dabei Mindestmengen vor. Das sind bei seltenen Erkrankungen 50 Patienten pro Jahr. Die ambulante Öffnung können laut Lüngen vor allem Häuser mit mindestens 600 Betten in Anspruch nehmen.
Auf Basis der Erkrankungsraten bei den festgelegten Krankheitsbildern und den Anforderungen an die Kliniken wird sich die ambulante Behandlung in den Kliniken nach Berechnungen Lüngens auf 840 000 Fälle belaufen. Das entspreche dem Leistungsvolumen von 250 Praxen in Deutschland. Zum Vergleich: Die 35 Unikliniken des Landes erbringen 3,4 Millionen Fälle im Jahr, die Vertragsärzte 460 Millionen.