EuGH: Kernspin muss genehmigt werden

Veröffentlicht:

LUXEMBURG (mwo). Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Behandlung mit medizinischen Großgeräten im europäischen Ausland von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Dienstag eine entsprechende Regelung in Frankreich.

Die Regelung dort gilt nur für Krankenhausbehandlungen. Wie der EuGH entschied, ist sie gerechtfertigt. Denn wegen der hohen Kosten des Einsatzes von Kernspintomografen und ähnlichen Großgeräten müssten ihre Anzahl und Standorte planbar sein.

Az.: C-512/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

ADA-Kongress 2025

Strukturierte Maßnahmen gegen Adipositas in den USA

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Die Dermatitis, die aus dem Wasser kam

Lesetipps