EuGH: Kernspin muss genehmigt werden
LUXEMBURG (mwo). Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Behandlung mit medizinischen Großgeräten im europäischen Ausland von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Dienstag eine entsprechende Regelung in Frankreich.
Die Regelung dort gilt nur für Krankenhausbehandlungen. Wie der EuGH entschied, ist sie gerechtfertigt. Denn wegen der hohen Kosten des Einsatzes von Kernspintomografen und ähnlichen Großgeräten müssten ihre Anzahl und Standorte planbar sein.
Az.: C-512/08