Kooperationsmöglichkeit

Experten plädieren für Grundgesetz-Änderung

Forschung benötigt Kooperationen zwischen Bund und Ländern, heißt es in einer Anhörung.

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BERLIN. In einer Expertenanhörung im Ausschuss für Bildung und Forschung am Mittwoch im Bundestag haben Wissenschaftler eine Änderung des Grundgesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gefordert.

Mit der Novellierung soll die Kooperationsmöglichkeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich erweitert werden. Gleichzeitig sollen die föderalen Kompetenzen der Länder laut Gesetzentwurf der Bundesregierung erhalten bleiben.

Umstritten ist, wie weit die Änderung des Grundgesetzes gehen soll. Die rheinland-pfälzische Kultusministerin Doris Ahnen (SPD) sagte, es sei das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, Wissenschaft, aber auch Bildung voran zubringen.

Wissenschaft soll von Bildung getrennt werden

Es sei unverantwortlich, die Grundgesetzänderung auf ein Segment zu begrenzen. Allerdings plädierten einige Experten dafür, bei der Grundgesetzänderung den Bereich Wissenschaft von der Bildung zu trennen.

"Ich plädiere für eine differenzierende Neufassung, die Wissenschaft und schulische Bildung nicht in einen Topf wirft", sagte Max-Emanuel Geis von der Uni Erlangen-Nürnberg.

Zwar plädierte Wolfgang Marquardt, Vorsitzender des Wissenschaftsrates, dafür die Änderung grundsätzlich auf den Bildungsbereich auszudehnen. Doch sei es wichtig, "jetzt einen mutigen Schritt nach vorn zu gehen und wenigstens für die Kooperation in der Wissenschaft zu stimmen".

Professor Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt Universität Berlin, beschrieb plastisch die prekäre Lage, in der sich mittlerweile die meisten Universitäten befinden.

Durch die lediglich punktuelle Förderung entstehe ein "Stop-and-Go-Modus". So könne auf Dauer keine exzellente Forschung geleistet werden. "Wir müssen dem Entwurf jetzt zustimmen. Sonst verlieren wir erheblich Zeit", sagte Olbertz. (eb)

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