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Extra-Versorgungsbedarf: Verfahren steht nun fest

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BERLIN (fst). Von wem ein lokal zusätzlicher vertragsärztlicher Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich festgestellt werden kann, ist nun präziser als bisher geregelt. Die im Februar vom Gemeinsamen Bundesausschuss geänderte Richtlinie zur Bedarfplanung ist am Freitag in Kraft getreten. Klargestellt wurde, dass vor der Feststellung eines zusätzlichen Bedarfs dies vom Landesausschuss geprüft werden muss. Veranlassen kann die Prüfung die KV, ein Landesverband der Krankenkassen oder eine Ersatzkasse.

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