Direkt zum Inhaltsbereich

Extra-Versorgungsbedarf: Verfahren steht nun fest

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Von wem ein lokal zusätzlicher vertragsärztlicher Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich festgestellt werden kann, ist nun präziser als bisher geregelt. Die im Februar vom Gemeinsamen Bundesausschuss geänderte Richtlinie zur Bedarfplanung ist am Freitag in Kraft getreten. Klargestellt wurde, dass vor der Feststellung eines zusätzlichen Bedarfs dies vom Landesausschuss geprüft werden muss. Veranlassen kann die Prüfung die KV, ein Landesverband der Krankenkassen oder eine Ersatzkasse.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anpfiff fürs Herzrasen

Gefährlich emotional: Wenn Fußball aufs Herz geht

Medizin aus dem Kochtopf

Wie Ernährung die altersbedingte Makuladegeneration beeinflusst

Lesetipps
Eine Sporttasche liegt am Boden und ist gefüllt mit Sportsachen, wie einem Springseil, einem Fußball, Laufschuhen und Tennisschlägern.

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Körperliches Training

Mit einer Stunde mehr Sport die Brustkrebsmortalität senken?

Ein Schild "Stromausfall wir können leider nicht öffnen. Im Notfall bitte klopfen" ist an einer Tür angebracht.

© Marijan Murat/dpa

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen