Extra-Versorgungsbedarf: Verfahren steht nun fest

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Von wem ein lokal zusätzlicher vertragsärztlicher Versorgungsbedarf in einem Planungsbereich festgestellt werden kann, ist nun präziser als bisher geregelt. Die im Februar vom Gemeinsamen Bundesausschuss geänderte Richtlinie zur Bedarfplanung ist am Freitag in Kraft getreten. Klargestellt wurde, dass vor der Feststellung eines zusätzlichen Bedarfs dies vom Landesausschuss geprüft werden muss. Veranlassen kann die Prüfung die KV, ein Landesverband der Krankenkassen oder eine Ersatzkasse.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsverbände

Radioonkologen sind jetzt im SpiFa vertreten

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar