Elektronische Patientenakte
FDP will Patienten von Anfang an ePA-Steuerung geben
Die FDP-Fraktion warnt davor, die elektronische Patientenakte mit Schwachstellen an den Start gehen zu lassen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag sorgt sich um die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte (ePA). In einem Entschließungsantrag zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) fordern die Liberalen, den Versicherten für das Organisieren der Akte vom Start weg weitreichende Rechte einzuräumen. Der FDP-Antrag liegt der „Ärzte Zeitung“ vor.
Das PDSG soll an diesem Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und beschlossen werden. Es sieht vor, dass Versicherte erst ab Januar 2022 die Zugriffsrechte für einzelne Ärzte und Psychotherapeuten organisieren und steuern können sollen. Im ersten Jahr der ePA wären somit die Einträge unterschiedslos für alle sichtbar.
Das werde die „dringend benötigte“ Akzeptanz für die Akte in der Anfangsphase nicht fördern, heißt es in der Begründung zum FDP-Antrag. Zudem müssten die Daten kryptografisch derart „verrauscht“ werden, dass sie zwar wissenschaftlich zu verwerten seien, aber keinen Rückschluss auf Personen zuließen.
Ein dritter Punkt des Entschließungsantrags sieht vor, die Liste der Antragsberechtigten beim mit dem Digitale Versorgung-Gesetz geschaffenen Forschungsdatenzentrum mit einem weiteren Gesetzentwurf um die private Forschung zu verlängern. In diesem Zentrum sollen die bei den Kassen auflaufenden Abrechnungsdaten aufbereitet werden. Aktuell sind Zugriffsrechte für die Hochschulmedizin und eine Reihe von Organisationen aus dem Gesundheitswesen vorgesehen, darunter auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Die FDP-Fraktion fordert, auch pharmazeutischen Unternehmen, Herstellern von Medizinprodukten, Diagnostikleistungen sowie digitaler Gesundheitsanwendungen das Antragsrecht zuzubilligen. Sobald die ab Januar 2021 ausgegebenen elektronischen Patientenakten Daten produzieren, sollen auch die im Forschungsdatenzentrum verarbeitet werden können.
Dies gilt laut Entwurf zum PDSG aber nur in den Fällen, in denen Versicherte ihre Daten dafür freigeben. Auch von der Nutzung dieser freiwillig gespendeten Daten sollen die forschenden Privatunternehmen ausgeschlossen bleiben.
Für die FDP-Abgeordneten ein Unding: „Wenn wir schauen , wer derzeit an den Corona-Wirk- und Impfstoffen arbeitet, ist dies ein Tritt in den Rücken der Forschenden“, sagte Professor Andrew Ullmann, Obmann der FDP-Fraktion im Gesundheitsausschuss, der „Ärzte Zeitung“. Die FDP schlage daher der Regierung vor, den Patienten zu erlauben, ihre Daten auch der privaten Forschung zur Verfügung stellen zu können. (af/hom)