Kritik

FDP wirft Spahn bei Sterbehilfe-Neuregelung Unglaubwürdigkeit vor

Die Liberale gehen Gesundheitsminister Spahn scharf an und legen Eckpunkte für ein neues Sterbehilfegesetz vor. Die Rolle der Ärzte soll darin klar geregelt sein.

Von Thomas Hommel Veröffentlicht:
Suizidwillige Personen sollen nach den Eckpunkten der FDP von Ärzten auch über Behandlungsoptionen und Alternativen aufgeklärt werden.

Suizidwillige Personen sollen nach den Eckpunkten der FDP von Ärzten auch über Behandlungsoptionen und Alternativen aufgeklärt werden.

© Photographee.eu / stock.adobe.com

Berlin. In der Diskussion um eine Neuregelung der Sterbehilfe hat die FDP Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) scharf kritisiert. Dessen Ankündigung, Gespräche über ein neues Sterbehilfegesetz führen zu wollen, sei „an Unglaubwürdigkeit kaum zu überbieten“, sagte die Expertin für Gesundheits- und Rechtspolitik der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, am Freitag in Berlin.

Bis vor Kurzem habe Spahn „entgegen eindeutiger Rechtsprechung“ Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments ablehnen lassen, schob die Abgeordnete zur Begründung nach. Für das Selbstbestimmungsrecht lasse das Verhalten Spahns „nichts Gutes erahnen“.

Vorstoß aus der „Mitte des Parlaments“?

Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch das geltende Sterbehilfegesetz als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar verworfen. Gesundheitsminister Spahn hatte daraufhin Gespräche über eine Neuregelung „mit allen Beteiligten“ angekündigt. Ein Gesetzentwurf könne entweder von der Bundesregierung eingebracht werden oder „aus der Mitte des Parlaments“ kommen.

Helling-Plahr sprach sich in diesem Zusammenhang für eine fraktionsübergreifende Initiative aus. Ein „liberales Sterbehilfegesetz“ müsse sicherstellen, dass ein suizidwilliger Mensch „einwilligungsfähig“ sei und seinen Suizidwunsch „freiverantwortlich“ gebildet habe.

Arzt soll über Alternativen aufklären

Der konsultierte Arzt müsse die suizidwillige Person zudem über Behandlungsoptionen und Alternativen aufklären und sich von der Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen, der Freiverantwortlichkeit sowie der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches überzeugen.

Nach der ersten Konsultation eines Arztes müsse sich der Suizidwillige noch einer Beratung durch eine unabhängige Beratungsstelle unterziehen. Die Beratung könne „analog der Schwangerschaftskonfliktberatung“ ausgestaltet sein, heißt es in einem von der FDP vorgelegten Eckpunktepapier.

Das Papier diene als „Richtschnur“, sagte Helling-Plahr. Erste positive Rückmeldungen aus den Fraktionen lägen bereits vor. „Jens Spahn hat sich bisher jedoch nicht gemeldet.“

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