Hausarzt-EBM

Feldmann verteidigt atypischen Fall

Der Hausarzt-EBM ist kaum da, da wird schon über die zweite Stufe ab Juli 2014 diskutiert. Knackpunkt ist der Unterschied zwischen typischen und atypischen Hausärzten.

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KBV-Vize Feldmann: Typisch oder atypisch?

KBV-Vize Feldmann: Typisch oder atypisch?

© Bild13 / imago

BERLIN. Der einheitliche Bewertungsmaßstab für Hausärzte (EBM) bleibt weiter in der Diskussion. Was am 1. Oktober in Kraft getreten sei, sei nur die erste Stufe des EBM, hat KBV-Vize Regina Feldmann das unter Ärzten umstrittene Werk verteidigt.

Die zweite, wichtigere Stufe folge zum 1. Juli 2014. Dabei gehe es dann um die wirtschaftliche Sicherung der Hausarztpraxis, sagte Feldmann beim 6. Deutschen Internistentag in Berlin.

Ärzte sollten nicht davon abhängig sein, "Gerätschaften ohne Ende bedienen zu müssen, damit sie sich irgendwann einmal refinanzieren", sagte Feldmann.

Sie hoffe, dass in den Verhandlungen mit den Kassen in dieser zweiten Stufe geregelt werden könne, zum Beispiel Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessungen oder Sonografie nicht mehr abhängig von der Frequenz der Leistung zu vergüten.

Während Schwerpunktpraxen bislang mit der Masse solcher Leistungen hätten punkten können, sei die Hausarztpraxis zu kurz gekommen, weil sie nicht ausreichend viele solcher Leistungen erbringen könne.

Viele Hausarztpraxen haben sich spezialisiert

Der neue EBM solle zudem den Automatismus korrigieren, dass mit dem Einlesen der Chipkarte die hausärztliche Pauschale ausgelöst werde. Bislang werde nicht überprüft, ob jeder abrechnende Arzt auch den hausärztlichen Versorgungsauftrag wahrnehme.

Die Analyse habe ergeben, so Feldmann, dass es viele Hausarztpraxen gebe, die sich spezialisiert hätten, zum Beispiel auf psychotherapeutische, onkologische Leistungen, Schmerztherapie oder Schlafdiagnostik.

Der Eindruck sei falsch, dass die Ärzte in typische und atypische Hausärzte eingeteilt würden. Betrachtet werde der Fall, betonte Feldmann. Ein Arzt könne ein typischer Hausarzt sein, auch wenn er 20 Prozent seiner Kapazitäten in die Schlafdiagnostik stecke.

Dies dürfe nur nicht regelmäßig die volle hausärztliche Pauschale auslösen. Bislang seien solche Leistungen zweimal bezahlt worden, einmal über die Versichertenpauschale und ein weiteres Mal über die spezielle Abrechnungsnummer.

Dass es fachfremde Hausärzte gibt, wollte auch der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, nicht bestreiten. Der EBM werde dagegen allerdings nicht helfen. Solange es die befreiende Gesamtvergütung gebe, seien feste Preise für ärztliche Leistungen unmöglich. (af)

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