Kommentar zur Tarifeinheit

Finger weg vom Grundgesetz

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:

Die Regierung will zum Grundsatz "ein Betrieb - ein Tarifvertrag" zurückkehren. Damit will sie den Einfluss der Spartengewerkschaften beschneiden.

Die Arbeitgeber unterstützen dieses Vorhaben nach Kräften. Wenn Piloten und anderes Luftfahrtpersonal sowie Lokführer weiterhin ihre Schlüsselpositionen so ausnutzen wie in den vergangenen Wochen und Monaten, wird die Stimmung in der Bevölkerung kippen. Dauernd nicht zu wissen, ob der Flieger nun abhebt oder der Zug rollt, führt zu Unmut.

Leidtragende einer solchen Entwicklung wären unter anderem die Klinikärzte. Sie haben sich vor Jahren mit Streiks ihre eigenen Tarifverträge erkämpft. Gehälter und Arbeitsbedingungen der Ärzte haben sich seitdem deutlich verbessert.

Das hat mit dazu beigetragen, die Arbeit in den Kliniken wieder attraktiv zu machen. Über Gebühr strapaziert hat die Berufsgewerkschaft Marburger Bund das Streikrecht nicht.

Die Rechte der Spartengewerkschaften zu beschneiden ist juristisch nur schwer durchsetzbar.

Und das ist trotz aller Widrigkeiten gut so: Ein gesetzlich garantiertes Grundrecht wie das Streikrecht einzuschränken, dafür bedarf es mehr als nur ein paar Unannehmlichkeiten.

Dennoch sollte der Bogen auch nicht überspannt werden.

Lesen Sie dazu auch: Gutachten: Zwang zur Tarifeinheit ist verfassungswidrig

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