Direkt zum Inhaltsbereich

KV Hessen

Förderfrist endet am 30. September

FRANKFURT/MAIN (HL). Am 30. September endet die Frist, bis zu der niederlassungswillige Ärzte die Möglichkeit haben, einen Förderantrag bei der KV Hessen zu stellen.

Veröffentlicht:

Förderfähig mit einem Zuschuss von bis 50.000 Euro sind Niederlassungen in überwiegend ländlich strukturierten Landkreisen, in denen die Einwohnerdichte am geringsten ist.

Dies sind der Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meissner, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Odenwald und der Landkreis Fulda. In den nächsten Tagen soll ferner bekannt gegeben werden, in welchen Gebieten der KV Zulassungssperren aufgehoben werden.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ärztemangel

KV Niedersachsen stellt Arztzahlprognose für das Jahr 2040 vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen

Einschätzung von Kollegen

Wenn die Telefon-AU wegfällt: Was das für den Praxisalltag bedeutet

Lesetipps
Darstellung eines Menschen mit Bakterien, die um ihn herum schwirren.

© freshidea / stock.adobe.com

Entzündung

Endokarditis-Prophylaxe: Worauf achten und bei wem?