KV Hessen
Förderfrist endet am 30. September
FRANKFURT/MAIN (HL). Am 30. September endet die Frist, bis zu der niederlassungswillige Ärzte die Möglichkeit haben, einen Förderantrag bei der KV Hessen zu stellen.
Veröffentlicht:Förderfähig mit einem Zuschuss von bis 50.000 Euro sind Niederlassungen in überwiegend ländlich strukturierten Landkreisen, in denen die Einwohnerdichte am geringsten ist.
Dies sind der Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meissner, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Odenwald und der Landkreis Fulda. In den nächsten Tagen soll ferner bekannt gegeben werden, in welchen Gebieten der KV Zulassungssperren aufgehoben werden.