Direkt zum Inhaltsbereich

KV Hessen

Förderfrist endet am 30. September

FRANKFURT/MAIN (HL). Am 30. September endet die Frist, bis zu der niederlassungswillige Ärzte die Möglichkeit haben, einen Förderantrag bei der KV Hessen zu stellen.

Veröffentlicht:

Förderfähig mit einem Zuschuss von bis 50.000 Euro sind Niederlassungen in überwiegend ländlich strukturierten Landkreisen, in denen die Einwohnerdichte am geringsten ist.

Dies sind der Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meissner, Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Odenwald und der Landkreis Fulda. In den nächsten Tagen soll ferner bekannt gegeben werden, in welchen Gebieten der KV Zulassungssperren aufgehoben werden.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Warten auf ein Gesetz

Regulierung von Investoren-MVZ: Tut sich da noch etwas?

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktive Überwachung

Prostatakrebs: Urintest kann Biopsien ersparen

Tirzepatid versus „einfache“ GLP-1-RA

Früher Einsatz eines GIP-/GLP-1-RA bei Typ-2-Diabetes zahlt sich wohl aus

Lesetipps
Schmerzen im Knie - Zwei Hände fassen an das Gelenk.

© Hound / stock.adobe.com / Generated with AI

Kasuistik

Seltene Kristallarthropathie nach Bypass-Operation