Doppel-Suizid

Frankreich streitet über Sterbehilfe

Der spektakuläre Doppelsuizid eines greisen Ehepaars in Paris hat die Debatte um Sterbehilfe aufflammen lassen. Der Freitod stärkt die Fraktion jener, die ein Verbot der aktiven Sterbehilfe nicht länger akzeptieren wollen.

Christoph FuhrVon Christoph Fuhr Veröffentlicht:
Le Lutetia in Paris: Hier schieden die Cazes' aus dem Leben.

Le Lutetia in Paris: Hier schieden die Cazes' aus dem Leben.

© Karo / imago

PARIS. Der gemeinsame Suizid eines älteren Ehepaars hat die Debatte um aktive Sterbehilfe in Frankreich neu entfacht. Bernard und Georgette Cazes, beide 86 Jahre alt, hatten sich vor Kurzem in einem Pariser Luxushotel Müllsäcke über die Köpfe gezogen und waren daran erstickt.

In einem Abschiedsbrief, der in ihrem Zimmer gefunden wurde, beklagte das Paar eine Missachtung der Freiheit des Bürgers durch den französischen Staat.

Der Staatsanwalt solle gegen die Republik ermitteln, weil deren Gesetze ihnen verboten hätten, "auf stille Weise ihr Leben zu beenden". Bernard war ein hoher Staatsbeamter, seine Frau Literatur-Professorin.

"Ihre Angst, voneinander getrennt zu werden und abhängig zu sein, war größer als ihre Angst vor dem Tod", erklärte ihr Sohn. Das Paar hatte 70 Jahre zusammengelebt.

Der spektakuläre Freitod stärkt die Position der Befürworter einer aktiven Sterbehilfe. Schon seit 2005 ist in Frankreich die passive Sterbehilfe erlaubt. Menschen, für die keine Chance auf Heilung besteht und deren Leben nur noch künstlich verlängert wird, haben das Recht, weitere lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen.

Das bedeutet für Ärzte, dass sie die Behandlung von Todkranken einstellen oder begrenzen können. Sie können auch schmerzlindernde Mittel geben, selbst wenn dabei eine Verkürzung der Lebenszeit als Nebenwirkung in Kauf genommen wird.

Kammer positioniert sich neu

Eine von Präsident François Hollande einberufene Expertenkommission hatte im vergangenen Jahr allerdings kritisiert, dass Ärzte ihre vorhandenen Handlungsoptionen extrem eng auslegen. Unheilbar kranke Patienten hätten allzu oft das Gefühl, ihre Wünsche und Bedürfnisse mit Blick aufs Sterben würden ignoriert.

Dabei hat sich die französische Ärztekammer Anfang des Jahres zum ersten Mal für aktive Sterbehilfe im Ausnahmefall ausgesprochen. Aktive Sterbehilfe bleibt in Frankreich als "Tötung" verboten, ebenso wie der "suicide assisté", die Beihilfe zum Suizid per Giftmedikament auf Rezept.

Die Kammer präzisiert ihre Forderung so: Wenn ein Patient aufgrund einer unheilbaren Krankheit oder wegen unerträglicher körperlicher oder seelischer Schmerzen seinen Arzt mehrfach auffordert, sein Leben abzukürzen, sollte dieser berechtigt sein, aus humanitären Gründen seinen Wunsch mit starken Schlafmitteln zu erfüllen. Ärzte sollen sich aber grundsätzlich auch weigern dürfen, diesen Schritt zu gehen.

Im Wahlkampf 2012 hatte Präsident Hollande zugesagt, das Thema aktive Sterbehilfe aufzugreifen. Zunächst wird die Veröffentlichung eines Berichts einer geheimen Bürgeranhörung zu diesem Konfliktthema erwartet, den der nationale Ethikrat in Auftrag gegeben hat. In einigen Monaten soll das Parlament darüber beraten.

Mitarbeit: Denis Durand de Bousingen

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Parallele Versorgungswelten

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