Für Alte und chronisch Kranke ist die private Krankenversicherung nicht geeignet

Die Kapitaldeckung in der PKV soll eigentlich vor übermäßig steigenden Prämien im Alter schützen. Genau das tut sie nicht. Der Grund: Es gibt keinen Wettbewerb im Versichertenbestand. Motor der Geschäftspolitik ist die Risikoselektion.

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Von Helmut Laschet

Das Bekenntnis im Koalitionsvertrag ist eindeutig: Die private Krankenversicherung ist und bleibt die zweite Säule im System zur Absicherung von Krankheitsrisiken.

Das Aufatmen der Branche im Herbst letzten Jahres war spürbar. Jahrelang hatte eine sozialdemokratische Gesundheitsministerin der Privatassekuranz mit Plänen zur Bürgerversicherung, mit einem Basistarif und schließlich noch mit der (begrenzten) Portabilität der Alterungsrückstellungen zugesetzt.

Gemeinhin gilt die PKV als Hort der Solidität und Stabilität. Noch am Donnerstag meldete sie: 144 Milliarden Euro Kapitaldeckung einschließlich Pflegeversicherung. Soll heißen: Wer hier versichert ist, hat Sicherheit für die Zukunft.

Kampftarife für Gesunde, vergreisende Tarife für Alte

Mitnichten! So lautet das Fazit, das sich aus einem Gutachten des Berliner Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) sowie des Darmstädter Wirtschaftswissenschaftlers Bert Rürup ziehen lässt.

Warum? Alterungsrückstellungen kalkulieren die Versicherer so, dass lediglich die durchschnittlichen altersbedingten Veränderungen gedeckt sind. Die Prämien werden zwar risikoäquivalent kalkuliert, aber nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ferner werden kostensteigernde Effekte der steigenden Lebenserwartungen ebenso wenig eingerechnet wie der künftige medizinische Fortschritt bei Vertragsabschluss in die Prämie. Dies und Veränderungen des individuellen Risikos führen zu Umlageeffekten zwischen Gesünderen und Kränkeren. Das gibt es auch in der GKV. Dort existiert aber auch eine Risikomischung zwischen Jung und Alt - und dieser Automatismus funktioniert in der PKV nicht von selbst.

Um den Bestand innerhalb eines Tarifs zu stabilisieren, hat die PKV zwei Instrumente: die erneute Gesundheitsprüfung bei Tarif- und Anbieterwechsel und die fehlende (jetzt: begrenzte) Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen.

Der Effekt ist: Bei jedem Tarifwechsel erfolgt die Einstufung zu einer schon altersbedingt höheren Risikokalkulation. Bei Vorerkrankungen kommen Risikozuschläge hinzu. Mit steigendem Alter und vor allem bei manifester Krankheit sinken die Wechselchancen rapide. Tatsache ist, dass die Stornowahrscheinlichkeit von zwölf Prozent bei 30-Jährigen auf zwei Prozent bei 60-Jährigen sinkt.

Ein weiteres Wechselhemmnis sind die Alterungsrückstellungen: Sie werden (nach dem WSG nur noch teilweise) dem verbleibenden Versichertenbestand vererbt und gehen nicht auf die neue Versicherung über. Die Folge ist, dass der Versicherte bei einem Wechsel des Versicherers neu anfängt, Kapital aufzubauen. Doch mit wachsendem Alter wird die Zeit immer kürzer, Geld fürs Alter und die näherrückenden Krankheiten zurückzulegen.

Chronisch Kranke profitieren kaum von einer privaten Versicherung. © bilderbox - Fotolia.com

Chronisch Kranke profitieren kaum von einer privaten Versicherung. © bilderbox - Fotolia.com

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Aus all dem ergeben sich zwei Risiken: Wer wechselt, kann zwar immer wieder eine günstige Einstiegsprämie ("Kampftarif") finden, muss aber damit rechnen, dass der Tarif sich schon nach kurzer Zeit überproportional verteuert. Der Vorteil ist also nur zeitweilig. Eine solche Chance zum Wechsel haben durchweg nur Gesunde. Das heißt: In den Alttarifen sammeln sich hohe Risiken - die Tarife vergreisen und werden teurer. Einen Morbi-RSA kennt die PKV nicht.

Ineffizientes System der Kostenerstattung

Als weiterer Nachteil tritt hinzu, dass die PKV kaum Einfluss auf Menge, Qualität und Preise für medizinische Leistungen hat - anders als die GKV. Ärztliche Behandlung ist bei Privatpatienten doppelt so teuer wie bei Kassenpatienten, für Labor wird sogar das 4,5-Fache bezahlt. Abrechnungsbasis ist eine völlig veraltete GOÄ, die immer mehr Streitfälle produziert.

IGES/Rürup sind dafür, der PKV die Möglichkeit zu eröffnen, im Vertragswettbewerb mit Ärzten oder Arztgruppen Vergütungen zu vereinbaren. Das lehnt die Bundesärztekammer bislang kategorisch ab.

Auch die im Zusammenhang mit dem WSG für die PKV beschlossenen Reformen - sie machen die Mitnahme von Altersrückstellungen, allerdings begrenzt auf das Leistungsniveau des Basistarifs, möglich - seien völlig unzulänglich. IGES/Rürup plädieren dafür, dass individualisiert bemessene Alterungsrückstellungen übertragbar werden, um der Risikoseparierung einen Riegel vorzuschieben. Die Wissenschaftler werfen der Assekuranz allerdings vor, sich dieser Diskussion zuletzt "nahezu kategorisch versperrt" zu haben.

Lesen Sie dazu auch: "Vergreisende Tarife, Kampf um Junge" Kapitaldeckung der PKV wächst trotz Krise weiter

Lesen Sie dazu auch den Standpunkt: Keine Illusion, keine Ignoranz!

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