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130. Deutscher Ärztetag

Weiterbildung: Ärztetag räumt in den Gebieten auf

Schluss mit dem Flickenteppich? Über eine Klarstellung zu Mindest-Weiterbildungszeiten und inhaltliche Anpassungen will der Ärztetag mehr Einheitlichkeit in den Regionen erreichen. Teilweise werden Zeiten auch verkürzt.

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Wie viel Erfahrung müssen Ärzte in Weiterbildung im stationären Bereich in ihrem Spezialgebiet sammeln? Darüber wurde beim Ärztetag in Hannover kontrovers diskutiert.

Wie viel Erfahrung müssen Ärzte in Weiterbildung im stationären Bereich in ihrem Spezialgebiet sammeln? Darüber wurde beim Ärztetag in Hannover kontrovers diskutiert.

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Hannover. Bereits vor zwei Jahren, auf dem Deutschen Ärztetag in Mainz, hatte die Bundesärztekammer den Auftrag erhalten, die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) zu entschlacken. Dazu gehörte auch, die Weiterbildungszeiten in den Gebieten zu hinterfragen und eventuell zu kürzen.

In Hannover präsentierten die beiden Vorsitzenden der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ (StäKo) der Bundesärztekammer Dr. Johannes Albert Gehle und Professor Henrik Herrmann nun ihr Prüfergebnis. Nach intensiven Beratungen mit den Fachgesellschaften und dem BÄK-Vorstand, aber auch unter Einbeziehung junger Ärztinnen und Ärzte, gebe es keine „umfassende Verkürzung der Weiterbildungszeiten“, so Herrmann. Aus den betroffenen Fachgruppen habe es überwiegend kritische Reaktionen bezüglich einer Verkürzung gegeben.

In acht Gebieten wird tatsächlich an der Zeit gedreht

Letztlich seien es nur acht Fächer von den aktuell 52 Facharztweiterbildungen, in denen sich künftig die Weiterbildungszeit verkürzen würde:

  • Anatomie (von 48 auf 36 Monate)
  • Hygiene und Umweltmedizin (von 60 auf 48 Monate)
  • Öffentliches Gesundheitswesen (von 60 auf 54 Monate)
  • Neuropathologie (von 72 auf 60 Monate)
  • Pathologie (von 72 auf 60 Monate)
  • Klinische Pharmakologie (von 60 auf 48 Monate)
  • Pharmakologie und Toxikologie (von 60 auf 48 Monate)
  • Physiologie (von 48 auf 36 Monate)

Und nicht immer sei es eine Reduktion um Jahre, wie das Öffentliche Gesundheitswesen zeige, erläuterte Herrmann.

ÖGD-Kollegen fürchten Kompetenzverlust

Gerade die verhältnismäßig geringe Verkürzung der Weiterbildungszeit beim Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen sorgte aber für einigen Diskussionsstoff in Hannover. Im ÖGD-tätige Delegierte äußerten die Sorge, dass es durch den Wegfall der verpflichtenden theoretischen Kurs-Weiterbildung von derzeit 720 Stunden (genau die gekürzten sechs Monate), zu Kompetenzverlusten kommen könnte. Denn die Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst sei breit und werde vor immer mehr Herausforderungen gestellt, für die es an einigen Stellen des theoretischen Hintergrundwissens bedürfe. In Zukunft sind in der Weiterbildungsordnung nur noch 360 Stunden Kurs-Weiterbildung vorgesehen.

Durchsetzen konnten sie sich mit ihrer Sorge nicht. Am Ende beschied das Ärzteparlament alle acht Verkürzungen positiv.

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„Es sind Mindestweiterbildungszeiten“, gab Herrmann in der Debatte zu bedenken. Jeder und jedem stehe es also frei, sich länger weiterzubilden. Zumal, das machten beide StäKo-Vorsitzende deutlich, das Lernen nicht mit der Facharztprüfung ende. Die Frage sei ohnehin, was unbedingt an Inhalten in die bereits vollgepackte Weiterbildungsordnung müsse und was sich nicht anderweitig erlernen ließe. „Unsere Kammerdaten zeigen auch, dass – aus welchen Gründen auch immer – die meisten Kolleginnen und Kollegen ohnehin länger in der Weiterbildung sind“, schob Gehle hinterher.

Mindestzeiten sollen jungen Kollegen mehr Sicherheit geben

Aber auch diese Klarstellung gibt es in der (Muster-)Weiterbildungsordnung nun: In allen Gebieten wird es künftig explizit „Mindest-Weiterbildungszeit“ und nicht mehr allgemein „Weiterbildungszeit“ heißen. Ebenso werden in Zukunft „Mindestinhalte“ ausgewiesen. Hiermit solle Missverständnissen vorgebeugt werden, so Herrmann. „Das ist uns über Jahre durchgerutscht.“ Der Paragrafenteil habe schon immer von Mindestzeiten gesprochen, ergänzte der StäKo-Vorsitzende.

Was auf den ersten Blick eher nebensächlich erscheint, hat tatsächlich für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) auch eine Schutzfunktion. ÄiW würden häufig als günstige Arbeitskräfte in den Kliniken gesehen, sagte etwa Professorin Doreen Richardt aus Schleswig-Holstein. In den Kammern sehe man, dass das Ausstellen von Weiterbildungszeugnissen teilweise hinausgezögert würde.

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Diskussion um stationären Weiterbildungsteil

Für Aufregung in Hannover sorgte zudem eine Anpassung der Weiterbildungsabschnitte in den Spezialisierungen der Inneren Medizin. Bislang verpflichtet zumindest die MWBO junge Kollegen, die einen Facharzt Innere Medizin plus Spezialisierung – also etwa den Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie oder den Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie machen – in diesem Spezialgebiet auch 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abzuleisten.

Das soll sich bundesweit ändern: Dann wäre es möglich, die 24 Monate stationäre Primärversorgung ebenso in anderen Bereichen abzuleisten, also etwa auch in der Allgemeinen Inneren Medizin. Hier fürchtete unter anderem Internistin und BÄK-Vorstandsmitglied Christine Neumann-Grutzeck, dass dies zulasten des Erfahrungserwerbs gehe. Denn viele kritische Fälle, die man selbst für die spätere Tätigkeit im ambulanten Bereich kennen müsse, sehe man nur in der Klinik. Ähnlich argumentierte der baden-württembergische Kardiologe Dr. Norbert Smetak.

Delegierte: „Es ist nicht der Untergang des Abendlandes“

Die Neuerung, die die StäKo für die (Muster-)Weiterbildungsordnung erarbeitet hat, ist allerdings gar nicht so neu und gilt bereits in acht Landesärztekammern, berichtete Herrmann.

Eines dieser Länder ist Rheinland-Pfalz: „Wir haben mit dieser Flexibilisierung sehr gute Erfahrungen gemacht“, erklärte die Sanitätsrätin Dr. Charis Eibl. „Es ist nicht der Untergang des Abendlandes.“

Und auch für diese Änderung in der MWBO gab das Plenum schließlich grünes Licht.

Fehlzeiten-Regelung wird flexibilisiert

Mehr Flexibilität für junge Kolleginnen und Kollegen bringt ebenso eine weitere Präzision im Paragrafenteil der MWBO: So werden künftig innerhalb der Weiterbildungszeit bis zu sechs Wochen Fehlzeiten pro Kalenderjahr – z.B. bei Krankheit – anerkannt. Gleichzeitig wird die Tür geöffnet, dass in bestimmten Härtefällen auch eine längere Anrechnung möglich ist.

Eine Version, die in zwölf Landesärztekammern bereits gilt. Eine Kammer habe bei den anrechenbaren Fehlzeiten derzeit aber nur drei Wochen stehen, sagte Herrmann. Bis die neuen Regeln in den regionalen Weiterbildungsordnungen verankert sind, kann es allerdings dauern. (reh)

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