Kommentar
Funktionierende Gewaltenteilung in Krisenzeiten
Richter haben teilweise die saarländischen Ausgangsbeschränkungen gekippt: ein gutes Zeichen für die Demokratie!
Veröffentlicht:Die Ausgangsbeschränkungen im Saarland müssen sofort gelockert werden, hat das Landesverfassungsgericht entschieden. Eine richtige und überfällige Entscheidung, die klar stellt: Der Politik sind auch in Pandemiezeiten Grenzen beim Erlassen von Verordnungen gesetzt.
Mitte März hatte das RKI die Grenzregion Grand Est zum Corona-Risikogebiet erklärt, die Infektionszahlen im Saarland stiegen rapide an. Der Druck auf Ministerpräsident Tobias Hans muss groß gewesen sein, dass er so überstürzt Ausgangsbeschränkung veranlasst hat. Die trieben dann mitunter die seltsamsten Blüten: In Saarbrücken durften Bürger zum Beispiel nicht länger als zehn Minuten auf Parkbänken oder einer Wiese sitzen, aber sich durchaus in Geschäften mit nur 1,50 Meter Abstand drängeln. Im Park sollte das Ordnungsamt mit Stoppuhren stehen – im Gebäudeinneren duften Menschen dagegen stundenlang nebeneinander verweilen?
Mit dieser absurden und willkürlichen Einschränkung der Grundrechte ist die Landesregierung übers Ziel hinausgeschossen. Die Richter haben die Landesregierung folgerichtig in die Schranken verwiesen. Die Deutlichkeit der Richter zeigt: Die Verfassung ist und bleibt das Maß das Rechts. Darüber dürfen sich auch Landesregierungen in einem bizarren Überbietungswettkampf um die strengsten Corona-Maßnahmen nicht hinwegsetzen.
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