SARS-CoV-2

Gericht ordnet Lockerungen im Saarland an

Der saarländische Verfassungsgerichtshof schränkt die strengen Ausgangbeschränkungen im Saarland ein und gestattet wieder häusliche Familientreffen.

Dr. Michael KudernaVon Dr. Michael Kuderna Veröffentlicht:
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs dürfen Saarländer auch einfach wieder ohne Grund vor die Tür.

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs dürfen Saarländer auch einfach wieder ohne Grund vor die Tür.

© soleg / stock.adobe.com

Saarbrücken. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die besonders strenge Linie der Landesregierung bei der Bekämpfung der Corona-Epidemie korrigiert: Ab sofort sind die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und auch Familienbesuch ist wieder erlaubt.

Mit ihrem Urteil vom Dienstagabend kamen die Richter beim Ausgehverbot Lockerungsplänen der Landesregierung zuvor, gingen aber doch insgesamt substanziell darüber hinaus. Während Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) noch am Mittag „Familienfeste“ für längere Zeit ausschloss und an „strengen Kontaktverboten“ festhalten wollte, sind nun Treffen von engeren Familienangehörigen in privaten Räumen erlaubt.

Allerdings muss auch dann das Kontaktreduzierungs- und Abstandsgebot eingehalten werden. Der Kreis der erlaubten Teilnehmer privater Treffen wurde auch konkretisiert, nämlich Eheleute und Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, im Haushalt lebende Personen und maximal eine andere Person.

„Verweilen im Freien“ wieder erlaubt

Rechtspolitisch bedeutsam ist vor allem das praktische Ende eines generellen Ausgangsverbotes mit Ausnahmen, wie es auch in Bayern besteht. Nun ist „das Verweilen im Freien“ ohne triftigen Grund im Saarland wieder erlaubt. Es gab zwar schon bisher zahlreiche Ausnahmen wie beispielsweise Arztbesuche, Berufsausübung, Einkäufe oder Spaziergänge, doch war etwa das längere Sitzen auf einer Parkbank nicht gestattet.

Die Gerichtsentscheidung, der ein Eilantrag eines Bürgers zugrunde liegt, hat allerdings keinerlei Auswirkungen auf die Vorschriften zur Kontaktreduzierung wie etwa das Abstandsgebot oder die Maskenpflicht im ÖPNV oder Geschäften. Auch die Öffnungsverbote im Handel sind davon unberührt.

Verhältnismäßigkeit muss regelmäßig überprüft werden

Die Verfassungsrichter bescheinigten der Regierung zwar, dass die Maßnahmen zunächst durchaus geboten waren. Die Grundrechtseingriffe müssten jedoch „Tag für Tag auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden“. Aktuell gebe es keine belastbaren Gründe für die strengen saarländischen Regeln des Verbots des Verlassens der Wohnung mehr.

Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass sich aus einem Vergleich der Infektions- und Sterberaten der Bundesländer mit und ohne Ausgangsbeschränkung kein Rückschluss auf deren Wirksamkeit ziehen lasse. Auch eine Schweizer Untersuchung habe nur geringe zusätzliche Auswirkungen bestätigt.

Schließlich führen die Richter auch den Rat der Wissenschaftsakademie Leopoldina zur vorsichtigen Lockerung der Freiheitsbeschränkungen an, um weitere kollaterale Nachteile zu vermeiden und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten.

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