15 Kilometer Entfernung ist zu weit
G-BA fasst Zentrumsbegriff in der kinderonkologischen Versorgung eng
Die Richtlinie zur Zentrenbildung bleibt unverändert. Kinderonkologen sollen nicht weiter als zwei Kilometer vom onkologischen Zentrum angesiedelt sein. Ein Argument der Befürworter: Behandelnde Ärzte sollten sich kennen.