Rheuma

GBA-Chef befürchtet Lücken in der Versorgung

Die Spezialisierung von Internisten auf Rheuma ist wenig attraktiv – Versorgungslücken sind ein reales Risiko. GBA-Chef Hecken will mit der Bedarfsplanung reagieren.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Behandlung eines Rheumapatienten: Der Bundesausausschuss sieht Versorgungslücken und will mit der Bedarfsplanung reagieren.

Behandlung eines Rheumapatienten: Der Bundesausausschuss sieht Versorgungslücken und will mit der Bedarfsplanung reagieren.

© BURGER / PHANIE / SCIENCE PHOTO

BERLIN. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Nahezu 20 Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer rheumatischen Erkrankung. Die Diagnose ist nicht immer einfach. Hausärzte, meist erste Ansprechpartner sind dabei auf die Unterstützung ihrer rheumatologisch tätigen Kollegen angewiesen. Und die fürchten um ihren Nachwuchs.

Sorge bereiten auch dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, Ungleichgewichte in der Versorgung von Rheumapatienten. Diese entstünden unter anderem auch dadurch, dass Internisten nach dem Bedarfsplanungsrecht als eine gemeinsam zu beplanende Arztgruppe gelten. Das machten sich beispielsweise Kliniken für ihre MVZ zunutze, indem sie Allgemeininternisten-Sitze aufkauften und diese mit Kardiologen, Gastroenterologen oder Nephrologen besetzten – Disziplinen, die aufgrund ihres hohen Technikanteils für Kliniken lukrativ seien. Das Potenzial für weniger lukrative Disziplinen – dazu zähle auch die Rheumatologie – werde damit ausgezehrt, so Hecken bei einem Cognomed-Symposium zur Rheumaversorgung.

Er interpretiere deshalb eine gesetzliche Sonderbestimmung für Kinder- und Jugendtherapeuten zur Bedarfsplanung so, dass auch eine Differenzierung der Bedarfsplanung nach internistischen Schwerpunkten möglich sei. Darüber liege er allerdings mit dem Bundesgesundheitsministerium im Streit. Die geltende Regelung, wonach Biologicals des gleichen Wirkstoffs nur durch den Arzt, aber nicht durch den Apotheker substituiert werden dürfen, könnte in dieser Legislaturperiode modifiziert werden. Das deutete der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich bei dem Symposium an. Seine Vorstellungen gehen dahin, dass der Bundesausschuss zu jedem einzelnen Biological-Wirkstoff entscheiden muss, ob auch Apotheker befugt sein sollen, Biologicals untereinander auszutauschen.

Die Notwendigkeit, solche Überlegungen anzustellen, sieht GBA-Chef Hecken darin begründet, dass künftig mehr Biosimilars zur Verfügung stehen und Festbeträge mit ihrem Sparpotenzial an Bedeutung gewinnen. "Eigentlich will ich aber keine Substitution von Biologicals beim Apotheker", betonte Hecken. Dies sei aber davon abhängig, wie sich künftig Krankenhäuser bei der Nutzung des Biosimilar-Potenzials verhalten würden. Anders als bei chemischen Arzneimitteln kommt es beim Einsatz von Biologicals auf die Initialtherapie an, die nach gegenwärtiger Verordnungspraxis kontinuierlich fortgesetzt werden soll. Aus diesem Grund müssten die Arzneimittelrichtlinien auch für Krankenhäuser verbindlich sein, forderte Hecken. Andernfalls sei nicht gewährleistet, dass die erwünschten Biosimilar-Quoten tatsächlich erreicht werden.

Relativ kurzfristigen Korrekturbedarf sieht Hennrich bei der Regionalisierung der Arzneimittelsteuerung, die aufgrund des Koalitionsvertrags von 2013 mit dem Versorgungsstärkungsgesetz implementiert worden war. Dies müsse zügig auf den Prüfstand. Wiederholt hatte Hecken regionale Innovationsquoten kritisiert, die die Nutzenbewertungsentscheidungen auf Bundesebene konterkarierten. Konkret nannte er das Beispiel einer süddeutschen KV, die mit den Krankenkassen eine Innovationsquote für Sofosbuvir von 17 Prozent festgelegt habe, während der Bundesausschuss für 63 Prozent der Hepatitis-C-Patienten einen beträchtlichen Zusatznutzen anerkannt habe. Tolerabel seien allenfalls regionale Quoten in der Nähe des GBA-Beschlusses – sonst entstünden Widersprüche zum Arzt-Informationssystem, das der GBA aufbauen soll.

Vor diesem Hintergrund hält auch Hennrich es für wünschenswert, die Bedingungen für den Einsatz von Arzneimitteln in der ambulanten und stationären Versorgung zu harmonisieren. Beobachtet werden müsse, wie sich der Festbetragsmarkt für Biosimilars entwickeln werde. Hennrich hält es für vorstellbar, dass unter Umständen auf Rabattverträge für Biologicals verzichtet werden kann, wie dies jetzt schon für Impfstoffe gilt.

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