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Innovationsfonds

GBA beschließt Kriterien

Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses hat am Donnerstag die Kriterien und Schwerpunkte für die erste Förderwelle des Innovationsfonds beschlossen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die beschlossenen Kriterien sind Basis für die Förderanträge für Versorgungsprojekte und Versorgungsforschung.

Auf dieser Basis können sich ab Montag Akteure aus dem Gesundwesen bewerben. Die KBV hat angekündigt, sich mit zunächst zwei Projekten zu bewerben: einem Modell zur integrierten Versorgung für psychisch kranke Menschen, das als Blaupause in der KBV-Vertragswerkstatt erarbeitet worden ist, und mit einer Strategie zum rationalen Einsatz von Antibiotika.

Beide Projekte gelten als versorgungspolitisch relevant: Die Versorgung psychisch Kranker gilt als defizitär - bei steigender Inzidenz der Krankheiten und inzwischen hoher Belastung durch Arbeitsunfähigkeit.

Das Projekt zur rationalen Antibiotikatherapie, das mit zwölf KVen realisier werden soll, korrespondiert mit der Strategie der Bundesregierung und der WHO gegen Antibiotikaresistenzen.

Der Innovationsfonds umfasst bis 2019 jährlich Mittel von jeweils 300 Millionen Euro zur Finanzierung von Leistungen, die nicht Gegenstand der Regelversorgung sind. Davon sind 25 Prozent für die Evaluation und Versorgungsforschung reserviert.

Anträge können auch Berufsverbände oder Praxisnetze stellen. (HL)

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