Innovationsfonds

GBA beschließt Kriterien

Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses hat am Donnerstag die Kriterien und Schwerpunkte für die erste Förderwelle des Innovationsfonds beschlossen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die beschlossenen Kriterien sind Basis für die Förderanträge für Versorgungsprojekte und Versorgungsforschung.

Auf dieser Basis können sich ab Montag Akteure aus dem Gesundwesen bewerben. Die KBV hat angekündigt, sich mit zunächst zwei Projekten zu bewerben: einem Modell zur integrierten Versorgung für psychisch kranke Menschen, das als Blaupause in der KBV-Vertragswerkstatt erarbeitet worden ist, und mit einer Strategie zum rationalen Einsatz von Antibiotika.

Beide Projekte gelten als versorgungspolitisch relevant: Die Versorgung psychisch Kranker gilt als defizitär - bei steigender Inzidenz der Krankheiten und inzwischen hoher Belastung durch Arbeitsunfähigkeit.

Das Projekt zur rationalen Antibiotikatherapie, das mit zwölf KVen realisier werden soll, korrespondiert mit der Strategie der Bundesregierung und der WHO gegen Antibiotikaresistenzen.

Der Innovationsfonds umfasst bis 2019 jährlich Mittel von jeweils 300 Millionen Euro zur Finanzierung von Leistungen, die nicht Gegenstand der Regelversorgung sind. Davon sind 25 Prozent für die Evaluation und Versorgungsforschung reserviert.

Anträge können auch Berufsverbände oder Praxisnetze stellen. (HL)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel

© undrey / stock.adobe.com

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel