GKV-Leistungen

GBA beschließt neue ambulante Leistung

Die Thulium-Laserresektion bei benignem Prostatasyndrom wird vertragsärztliche Leistung. Und Perinatalzentren erhalten Auflagen für den Nachweis der Pflegepersonalschlüssel.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Donnerstag eine neue innovative Leistung in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen: die Thulium-Laserresektion zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms. Ferner wurden Eckpunkte zur Qualitätssicherung festgelegt, etwa die erforderlich fachärztliche Qualifikation und die Gewährleistung einer intensivmedizinischen Notfallversorgung. „Die Behandlung des benignen Prostatasyndroms ermöglicht Betroffenen, ein Leben mit weniger Einschränkungen und einer höheren Lebensqualität zu führen. Die Thulium Laserresektion stellt hierbei, verglichen mit der Standardtherapie, eine bessere und risikoärmere Methode dar“, so Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des GBA.

Ferner hat der Bundesausschuss seine Richtlinien zur Qualitätssicherung in Perinatalzentren weiter konkretisiert. So gilt nun eine dokumentierte Erfüllungsquote von 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an den Pflegepersonalschlüssel. Weitere Voraussetzung: Es dürfen nicht mehr als zwei Schichten, in denen die in der Richtlinie vorgegebenen Personalschlüssel nicht erfüllt werden, direkt aufeinander folgen.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Perinatalzentren sind seit Jahren Gegenstand von Kontroversen und Rechtsstreitigkeiten. Dies gilt etwa für Mindestmengen. Höchstrichterliche Billigung fand die Mindestmenge von 14 Behandlungen von Frühchen unter 1250 Gramm Geburtsgewicht, nicht jedoch eine geplante Mindestmenge von 30. Ergänzend hat der GBA im vergangenen Jahr den Perinatalzentren Auflagen für die Pflegeschlüssel gemacht: Für Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1500 Gramm muss auf der neonatologischen Intensivstation jederzeit mindestens eine Kinderkrankenpflegekraft je Frühchen verfügbar sein. Bei intensivüberwachungspflichtigen Frühchen gilt ein Schlüssel von eins zu zwei.

40 Prozent der Pflegekräfte auf neonatologischen Intensivstationen (Level 1-Zentren) müssen Fachkräfte sein, die die Fachweiterbildung „pädiatrische Intensivpflege absolviert haben. Etliche Zentren hielten dem entgegen, sie könnten die Anforderungen nicht erfüllen, weil es an Fachkräften mangele. Ende letzten Jahres gewährte der GBA den Zentren eine Übergangsregelung: Wer die Anforderungen nicht erfüllt, muss dies dem GBA unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen. Auf Landesebene müssen konkrete Schritte zur Erfüllung der Personalvorgaben vereinbart werden. Der GBA überwacht dies.

Zudem hat der GBA die Qualitätsindikatoren festgelegt, zu denen die Krankenhäuser im Jahr 2016 ihre Ergebnisse veröffentlichen müssen. Neue Qualitätsindikatoren sind zum Beispiel bei der Versorgung mit Hüftendoprothesen, der hüftgelenksnahen Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung und bei gynäkologischen Operationen hinzugekommen. Insgesamt müssen laut Gemeinsamem Bundesauschuss 216 der 238 Qualitätsindikatoren aus der externen stationären Qualitätssicherung abgebildet werden. Krankenhäuser müssen für den einrichtungsübergreifenden Vergleich der Behandlungsqualität ihre Ergebnisse in zur Zeit 24 ausgewählten Leistungsbereichen dokumentieren. Welche Qualitätsindikatoren auch im Qualitätsbericht eines Krankenhauses zu veröffentlichen sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss jährlich fest. (HL/chb)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert