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GBA erweitert Vorsorgeangebot für Kleinkinder

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SIEGBURG (ble). Das Kindervorsorgeprogramm in der GKV wird um eine neue Untersuchung erweitert: Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) gestern beschlossen.

Danach können Pädiater künftig zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat des Kindes die Früherkennungsuntersuchung "U7a" mit der GKV abrechnen. Die Untersuchung stelle sicher, dass Kinder ab der Geburt künftig mindestens einmal im Jahr eine Früherkennung wahrnehmen können, so der GBA. Das Gesundheitsministerium muss dem Beschluss noch zustimmen.

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