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Perinatalzentren

GBA modifiziert Anforderungen an das Personal

Veröffentlicht:

BERLIN. Mit einer Übergangsregelung hat der Bundessausschuss am Donnerstag die zum 1. Januar in Kraft tretenden Anforderungen an den Pflegepersonalschlüssel in Perinatalzentren flexibilisiert.

Danach gilt zunächst unverändert, dass auf neonatologischen Intensivstationen eines Perinatalzentrums ab dem 1. Januar mindestens eine Kinderkrankenpflegekraft je intensivtherapiepflichtigem Frühgeborenen von unter 1500 Gramm Geburtsgewicht verfügbar sein muss.

Zentren, die diese Vorgabe aufgrund von Personalengpässen nicht erfüllen, können davon längstens bis zum 31. Dezember 2019 abweichen. Das darf nur möglich sein, wenn das Zentrum auf Landesebene eine Zielvereinbarung abschließt.

Dazu wird der GBA Vorgaben beschließen. In der Zielvereinbarung muss festgelegt werden, welche Schritte und Maßnahmen zur Erfüllung der Personalvorgaben konkret ergriffen werden.

Außerdem kündigte der GBA eine Strukturabfrage bei allen Perinatalzentren an, um eigene belastbare Erkenntnisse über den Ist-Zustand der Erfüllung von Personalvorgaben zu gewinnen. (HL)

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