Gericht

GBA muss Besetzung der Ausschüsse preisgeben

Wie transparent muss der GBA arbeiten? Das Gremium hat in erster Instanz eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Das Logo des Gemeinsamen Bundesausschusses. Das Gremium soll transparenter werden.

Das Logo des Gemeinsamen Bundesausschusses. Das Gremium soll transparenter werden.

© Robert Schlesinger / dpa

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) dreht ein großes Rad. Er bestimmt, wie die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung - in diesem Jahr dürften rund 220 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds fließen - ausgegeben werden.

Rund 70 Millionen Menschen sind von den Entscheidungen des GBA betroffen. Im Ausschuss vertreten und stimmberechtigt sind die Kassenärztliche und die-zahnärztliche Vereinigung, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und drei unparteiische Mitglieder.

Entscheidung noch nichts rechtskräftig

Ein Gerichtsurteil könnte nun dafür sorgen, dass der Ausschuss mehr Einblick geben muss, wie die Entscheidungen im Maschinenraum der Selbstverwaltung, in den neun Unterausschüssen des GBA, zustande kommen (wie bereits kurz berichtet)).

Die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin unter dem Vorsitz der Kammerpräsidentin Erna Victoria Xalter hat das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen dazu verdonnert, Namen, Titel, Berufe und Funktionen der Mitglieder von zunächst drei Unterausschüssen zwei auf ihr Informationsfreiheitsrecht pochenden Klägern zugänglich zu machen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der GBA wird seine Rechtsmittel prüfen.

"Eine Bewertung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin und daraus abgeleitet die Entscheidung über eventuelle Rechtsmittel ist erst nach Vorliegen und sorgfältiger Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe möglich. Alles andere wäre voreilig", sagte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss, Professor Josef Hecken der "Ärzte Zeitung".

BPI ist einer der Kläger

Geklagt hatten unabhängig voneinander der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und Dr. Albrecht Klöpfer, Leiter des Instituts für Gesundheitssystementwicklung.

Der BPI wollte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Zusammensetzung des Unterausschusses Arzneimittel erfahren. Klöpfer meldete dies zusätzlich auch für die Besetzung der Unterausschüsse Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung und DMP an.

"Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Pharmaindustrie auch ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen hat", sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Norbert Gerbsch im Anschluss an die Entscheidung.

Die Mitglieder der Ausschüsse müssten sich der Verantwortung bewusst sein, dass ihre Entscheidungen 90 Prozent der Bevölkerung betreffen.

"Andere Kommunikationskultur" gefordert

Klöpfer forderte noch in der Verhandlung eine "andere Kommunikationskultur". Man müsse aktiv Einfluss auf die Arbeit im GBA nehmen können. Der für die Entscheidungen in den Ausschüssen erforderliche Sachverstand sei nicht bei jedem Beratungsthema adäquat in der Besetzung der Ausschüsse abgebildet.

Nach der Verhandlung sagte Klöpfer, es sei entscheidend, dass nicht nur auf Einzelanträge hin Transparenz im GBA geschaffen werde, sondern generell..

GBA-Justiziar Maximilian Grüne pochte dagegen auf die Anonymität der Unterausschussmitglieder. Es müsse einen geschützten Raum geben, um unpopuläre Entscheidungen vorbereiten zu können.

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