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GKV gegen Kartellrecht

Die gesetzliche Krankenversicherung lehnt das Vorhaben der Regierung ab, auch auf gesetzliche Kassen das Kartellrecht anzuwenden.

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung lehnt die Anwendung des privatrechtlichen Kartellrechts auf die Kassen ab.

Der Wettbewerb in der GKV sei kein Selbstzweck, sondern solle die Effizienz und die Qualität der Leistungserbringung und Leistungsbeschaffung im Interesse der Versicherten und Beitragszahler stärken, so der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes in einer Pressemitteilung.

Würde das Kartellrecht auch für die gesetzlichen Krankenkassen gelten, wie es ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vorsieht, stünde Wettbewerbsrecht über Patientenwohl.

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