Anwendungsbeobachtung

GKV verlangt Pflicht zum Bericht

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BERLIN. Verpflichtende wissenschaftliche Abschlussberichte für Anwendungsbeobachtungen (AWB) hat der GKV-Spitzenverband gefordert.

Solche Berichte könnten als Grundlage dienen, die Angemessenheit der Vergütung zu beurteilen, sagte Dr. Antje Haas, Leiterin der Abteilung Arznei- und Heilmittel des Verbandes, am Montag vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages. Damit geht der Verband über die Forderungen der Koalition hinaus.

Die Koalition sieht in den AWB ein Einfallstor für Ärztekorruption. Vertreter der Pharmaindustrie forderten den unklaren Rechtsbegriff der Angemessenheit von Vergütungen im geplanten AWB-Paragrafen schärfer zu fassen.

Solche Rechtsunsicherheiten ständen im Widerspruch zur grundsätzlichen Stärkung der Instrumente "Anwendungsbeobachtung" und "Nichtinterventionelle Studien" durch das europäische und nationale Recht. Auf entsprechende Fragen der Abgeordneten erklärten sie, die Ausgaben für AWB würden von den Unternehmen unter für Forschung und Entwicklung verbucht. Eine Größenordnung sei nicht bekannt.

Transparenz gefordert

Ergebnisse und Bewertungen von AWB in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu hinterlegen, hat die KBV gefordert. "Je mehr Transparenz es gibt, desto weniger Korruption ist möglich," sagte Stefan Gräf von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

50 Prozent aller niedergelassenen Ärzte beteiligen sich an AWB, berichtete der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Ärzte, Professor Wolf-Dieter Ludwig, den Abgeordneten. Nicht alle dieser Untersuchungen seien Marketing. Die für die Studien geforderten Qualitätskriterien würden aber oft nicht eingehalten.

Die Zahl der Veröffentlichungen zu AWB sei minimal, der Erkenntnisgewinn für die Öffentlichkeit gering. "Dieser Entwicklung müssen wir Einhalt gebieten," sagte Ludwig. (af)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 14.05.201315:51 Uhr

Als Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Ärzte...

sollte man die Fakten darlegen und k e i n e Gerüchte in die Welt setzen. Die engagierte Arbeit von Professor Wolf-Dieter Ludwig in allen Ehren, aber seine Aussage, 50 Prozent a l l e r niedergelassenen Ärzte würden sich an Anwendungsbeobachtungen (AWB) nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) beteiligen, löst Widerspruch aus.

Die BÄK-Ärztestatistik zum 31.12.2011 schließt die Gesamtzahl a l l e r, auch der nicht beruflich aktiven Mediziner mit 449.400 Ärztinnen/Ärzten bis zu ihrem Tode ein. Tatsächlich berufstätig waren davon 342.100 (76,1%). Für AWB nach AMG hier relevant ist die Gruppe der f r e i b e r u f l i c h niedergelassenen Ärzte: Insgesamt 142.900 (31,8%), als GKV-Vertragsärzte 121.700 (27,1%). Und davon sollen 50 Prozent Anwendungsbeobachtungen machen? Das wären ja zwischen 60.850 und 71.450 Kolleginnen und Kollegen in Deutschland - und ebenso viele laufende AWB??

Nicht zu vergessen die im stationären Bereich arbeitenden 169.800 Mediziner (37,8%), die grundsätzlich auch AWB durchführen können. Sie unterliegen allerdings letztlich weisungsgebunden einem Dienstverhältnis mit öffentlichen, gemeinnützigen, konfessionellen oder privaten Krankenhausträgern. Dort greifen alle straf-, zivil- und berufrechtlichen Regelungen von Bestechung und Bestechlichkeit.

Ohne Zweifel werden AWB von der Pharmaindustrie strategisch zu Marketingzwecken konzipiert und missbraucht. Dies haben aber wir Ärztinnen und Ärzte w e d e r gefordert, gefördert oder veranlasst, n o c h selbst zu verantworten. Die Regelungen der AWB im AMG sind mit der Mehrheit des Deutschen Bundestags beschlossen und damit rechtsverbindlich.

Bezeichnend für den GKV-Spitzenverband, dass dieser sich keineswegs mit der mächtigen Pharmaindustrie und ihrer Lobby in Politik und Gesellschaft anzulegen traut, sondern ausschließlich versucht, der Ärzteschaft i n s g e s a m t korruptives Verhalten bei AWB zu unterstellen. Ins gleiche Horn stößt Professor Wolf-Dieter Ludwig, statt den Abgeordneten klar zu machen, dass sie ihre e i g e n e Gesetzgebung ändern müssten! Denn damit zu argumentieren, dass angeblich die Hälfte der Niedergelassenen auf suspekte Art via AWB mit der Pharmaindustrie kooperieren, obgleich dies eigentlich rechts- und gesetzeskonform ist, wirkt ebenso überheblich wie sinn- und belegfrei.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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