Kommentar

GSAV – ein notwendiger Beschluss

Der Bundesrat hat dem GSAV zugestimmt – entgegen der Kritik aus manchen Ländern. Das Plazet war klug, ebenso wie ein Kompromiss.

Denis NößlerVon Denis Nößler Veröffentlicht:

Freie Fahrt für das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“. Am Freitag hat der Bundesrat dem GSAV zugestimmt – und das entgegen der Empfehlung der Fachpolitiker im Gesundheitsausschuss der Länderkammer.

Die hätten das Gesetzeswerk gerne in die Vermittlung geschickt: weil sie die seit Jahren umstrittene Importförderung von Arzneien endlich kippen wollten. Weil sie eine Gefahr im künftigen Direktvertrieb von Gerinnungspräparaten für die Hämophilieversorgung sehen.

Und weil ihnen die neuen Pflichten für die Aufsichtsbehörden in den Ländern gar nicht schmecken. Künftig müssen die schon bei einem Verdacht auf Arzneifälschungen oder Verunreinigungen verpflichtend unangemeldete Inspektionen durchführen.

Klar, das kostet Geld, damit die Behörden die nötigen Ressourcen dafür haben. Fälle wie Lunapharm, Bottrop und die zigfachen Rückrufe von Sartanen zeigen aber, dass das offenkundig notwendig ist.

Klug, dass die meisten Bundesländer hier eine klare Priorität erkannt und dem Gesetz letztlich ihren Segen gegeben haben. Klug auch, dass die Bundesregierung auf den letzten Metern für einen Kompromiss gesorgt hat.

Lesen Sie dazu auch: Arzneimittel: Länder lassen Arzneigesetz GSAV passieren

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