PID

Gentest ist erst ab Februar 2014 erlaubt

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BERLIN. Die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) wird am 1. Februar 2014 in Kraft treten. Das geht aus dem am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnungstext hervor.

Da eine PID nur erlaubt ist, wenn der Antrag einer Frau zuvor von einer Ethikkommission bewilligt wurde, sind Gentests an Embryonen bis dahin verboten.

Aufgabe der Länder ist es in den folgenden Monaten, die Mitglieder der Ethikkommissionen zu benennen sowie Verfahrensregeln und Gebühren für Antragsteller festzulegen. Das Gremium soll sich aus vier Medizinern, jeweils einem Sachverständigen der Fachrichtungen Ethik und Recht sowie einem Patientenvertreter und einem Repräsentanten der Selbsthilfe zusammensetzen.

Ebenso müssen die Länder über die zugelassenen PID-Zentren bestimmen. Anspruch auf Zulassung haben die Zentren jedoch nicht. Dieser Punkt ist lange zwischen Bundesrat und Bundesgesundheitsministerium strittig gewesen.

Die Länder haben sich - am Ende erfolgreich - gegen den ursprünglich vorgesehenen Anspruch eines PID-Zentrums auf Zulassung gewandt. (fst)

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