Schmerztherapeuten

Geplante EBM-Reform in der Kritik

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NEU-ISENBURG. Kommt die EBM-Reform so wie von der KBV bisher geplant, dann würde das zu "massiven Einbrüchen in der Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen" führen.

Das glaubt der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD).

"Eine weitere Honorarkürzung ist für die meisten schmerztherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen wirtschaftlich nicht mehr zu verkraften", äußert sich BVSD-Vorsitzender Professor Joachim Nadstawek laut Pressemitteilung.

Der KBV seien die Daten zur Versorgungssituation von Patienten mit chronischen Schmerzen hinlänglich bekannt. "Trotzdem soll mit der EBM-Reform der bekanntermaßen bundesweit eher stützungsbedürftigen Schmerztherapie weiter das Wasser abgegraben werden. Das werden wir nicht hinnehmen", so Nadstawek weiter.

Die Schmerztherapeuten stören sich vor allem daran, dass sie nicht Zugang zur fachärztlichen Strukturpauschale für "grundversorgende Fachgruppen" bekommen sollen.

Nicht zu dieser Gruppe zählende Fachärzte, wie die an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie teilnehmenden Schmerztherapeuten, müssten mit einem rund 4-prozentigen Honorarabschlag rechnen, so der BVSD.

Schmerztherapeuten, die Leistungen außerhalb der Schmerztherapie vorwiegend im hausärztlichen Kapitel erbringen, sollen nach den aktuellen Plänen der KBV übrigens, wie berichtet, auch nicht zu den typischen Hausärzten zählen.

Bereits heute würden viele niedergelassene Schmerztherapeuten angesichts ihrer wirtschaftlichen Situation eine Aufgabe ihrer schmerztherapeutischen Tätigkeit in Betracht ziehen, heißt es weiter.

"Besonders für Anästhesisten, die die Mehrzahl der Schmerztherapeuten darstellen, würde durch die EBM-Reform ein sehr starker Anreiz geschaffen, der Schmerztherapie den Rücken zu kehren. Das kann auch die KBV vor dem Hintergrund, dass in Deutschland mehr chronisch Schmerzkranke als Diabetiker leben, nicht ernsthaft wollen", so Nadstawek.

Noch 2009 habe der Erweiterte Bewertungsausschuss die Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten als "besonders förderungswürdige Leistung" festgestellt

Schmerztherapeutisch ausgebildete Ärzte seien festgelegten Qualitätsanforderungen unterworfen wie zum Beispiel Fallzahlbegrenzung (max. 300 Fälle je Arzt im Quartal), organisatorische Abläufe, Teilnahme an Schmerzkonferenzen.

Nur rund 1000 niedergelassene Schmerztherapeuten nehmen bisher an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie teil. (ger)

Lesen Sie dazu auch: EBM-Reform: Droht den Hausärzten die Spaltung?

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