Nutzenbewertung

Gericht lehnt Eilantrag von Novartis ab

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BERLIN. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag von Novartis gegen den Bestandsmarktaufruf der Gliptine - konkret seines Wirkstoffs Vildagliptin - abgelehnt.

Damit entfaltet die Klage des Unternehmens gegen die Nutzenbewertung keine aufschiebende Wirkung. Eine Aussage zur Rechtmäßigkeit des Bestandsmarktaufrufes sei mit der Ablehnung des Eilantrages nicht verbunden, betont das Landessozialgericht in einer Mitteilung.

Zur Begründung heißt es, laut Verfahrensrecht entfalte ein Widerspruch oder eine Klage nur dann aufschiebende Wirkung, wenn sie sich gegen einen Verwaltungsakt im Rechtssinne richteten.

Einen solchen habe das Gericht in den bloßen Verfahrenshandlungen des GBA jedoch nicht erkennen können. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Das Hauptsacheverfahren werde voraussichtlich noch vor der diesjährigen Sommerpause des Landessozialgerichts stattfinden. Ein Termin stehe jedoch noch nicht fest. (cw)

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