Gericht verpflichtet Uni, Studienplätze aufzustocken

GÖTTINGEN (pid). Die Universität Göttingen muss für das jetzige Sommersemester nachträglich weitere 20 Vollstudienplätze im Fach Humanmedizin bereitstellen.

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Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Das Gericht verpflichtete die Hochschule außerdem dazu, weitere acht Teilstudienplätze für das 3. Semester bereitzustellen. Anders als bei einem Vollstudienplatz berechtigt die Zulassung zu einem Teilstudienplatz nur dazu, das Medizinstudium bis zur ärztlichen Vorprüfung in Göttingen zu absolvieren.

Insgesamt hatten über 430 abgelehnte Bewerber versucht, über den Weg der Kapazitätsklage noch einen Medizinstudienplatz in Göttingen zu ergattern. Das Gericht hatte in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu überprüfen, ob die Universität ihre Ausbildungskapazitäten richtig berechnet hat. Anders als in den Vorjahren verpflichtete das Gericht diesmal die Hochschule dazu, mehr Bewerber auf Vollstudienplätze zuzulassen. Grund sei, dass die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Lenglern (Kreis Göttingen) kapazitätsrechtlich nicht anerkannt werde, sagte ein Gerichtssprecher.

Es sei nicht erkennbar, dass die Universitätsmedizin bei der Auflösung dieser Kooperation die Interessen der Bewerber hinreichend gewürdigt habe. Sie habe nur Kosten- und Zweckmäßigkeitsgründe angeführt. Dies werde aber der Bedeutung des Grundrechts auf freie Berufswahl nicht gerecht.

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