Thüringen

Gesetzentwurf zum Krebsregister im Sommer

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ERFURT. Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen will das geplante landesweite klinische Krebsregister noch vor dem Sommer auf den Weg bringen.

Das Kabinett soll sich nach Angaben des Sozialministeriums nach Verzögerungen nun im zweiten Quartal mit dem Gesetzentwurf befassen.

Voraussichtlich Ende des Jahres soll dann der Landtag über das Gesetz entscheiden, damit das Register wie geplant Anfang 2017 seine Arbeit aufnehmen kann.

Es soll bestimmte für die Beurteilung von Behandlungsqualität bei Krebs wichtige Daten aus den fünf Thüringer Tumorzentren erfassen - zum Beispiel angewandte Therapieverfahren, Überlebenszeit der Patienten oder die Häufigkeit von Rückfällen. Rund 15.000 Thüringer erkranken jährlich neu an Krebs.

Das Registergesetz sollte eigentlich bereits 2015 vom Landtag beschlossen werden, was sich aber verzögerte. Die Einbindung der bestehenden regionalen Strukturen und die Lösung der Standortfrage seien schwieriger als angenommen gewesen, erklärte das Ministerium.

In Thüringen gibt es Tumorzentren in Erfurt, Jena, Suhl, Gera und Nordhausen, die das Register über eine GmbH im Auftrag der Landesregierung gemeinsam betreiben sollen. Die GmbH-Gründung wird laut Thüringischer Krebsgesellschaft derzeit parallel zu den Arbeiten am Gesetz vorangetrieben.

"Wir wollen keine Zeit mehr verlieren", sagte der Vorsitzende der Thüringischen Krebsgesellschaft, Andreas Hochhaus. Die großen Häuser hätten seit langem vom Ministerium einen Gesetzentwurf gefordert. Der Registerstart 2017 ist durch das Bundesgesetz vorgegeben.

Alle Länder müssen ab dann über klinische Krebsregister verfügen. Ziel ist eine bessere Behandlungsqualität bei Krebs. (zei)

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