Gesetzgeber soll Paragraf 73 b härter zurechtstutzen
Kinder- und Jugendärzte fordern die Regierung auf, das "Monopol" des Hausärzteverbands zu knacken.
Veröffentlicht:KÖLN (fst). Die Kinder- und Jugendärzte appellieren an die Bundesregierung, Paragraf 73 b, der die Hausarztverträge regelt, härter zu beschneiden. Der Gesetzgeber habe nicht berücksichtigt, dass 35 bis 40 Prozent der hausärztlichen Versorgung durch Internisten sowie Kinder- und Jugendärzte geleistet werden, heißt es in einer Stellungnahme des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zum geplanten GKV-Finanzierungsgesetz.
Daher müsse das "Monopol" des Hausärzteverbandes aufgehoben werden. Zudem habe der Gesetzgeber nur die Versorgung von Erwachsenen im Blick gehabt. Da Kinder und Jugendliche "zum großen Teil" durch Pädiater hausärztlich betreut würden, sollte diese Gruppe auch "in Versorgungsverträge eingeschrieben werden, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Die Betreuung solle durch Ärzte erfolgen, die über eine entsprechende Weiterbildung verfügen, fordert der BVKJ. In den meisten Regionen haben die Kassen bisher keine Versorgungsverträge zur pädiatriezentrierten Versorgung geschlossen.
Anders als der Deutsche Hausärzteverband plädieren die Kinder- und Jugendärzte für Selektivverträge, die die Versorgung im Kollektivvertrag "ergänzen", nicht aber ersetzen.
Enttäuscht zeigt sich der Berufsverband darüber, dass im Gesetz die Früherkennungsuntersuchungen in Paragraf 26 SGB V nicht verändert werden sollen. Die Früherkennung umfasse nur die sekundäre Prävention. Die primäre Prävention, die die Verhinderung von psychischen Störungen und Gesundheitsgefährdungen zum Ziel hat, werde ausgespart. Das sei nicht mehr "zeitgemäß", moniert der BVKJ.