Bundestag

Gesundheitsausschuss fragt Experten zu Kassengesetz

Spahns Kassenreform erreicht den Gesundheitsausschuss. Für Streit sorgt weiter das vorgesehene Diagnose-Verbot in Versorgungsverträgen.

Von Thomas Hommel Veröffentlicht:

Berlin. Die geplante Kassenreform geht in die entscheidende Phase. An diesem Mittwoch (18. Dezember) werden zu dem von Gesundheitsminister Spahn (CDU) eingebrachten Entwurf für ein Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) Verbände und Sachverständige im Gesundheitsausschuss des Bundestags gehört. Voraussichtlich in der zweiten Februarwoche 2020 soll das Gesetz im Parlament verabschiedet werden.

Die Reform zielt auf die Organisationsstruktur des GKV-Spitzenverbands, den Wettbewerb unter den Kassen und den Risikostrukturausgleich (RSA) ab. Angeflanscht an den Entwurf sind mehrere Änderungsanträge. Sie betreffen unter anderem die Herausnahme von Reserveantibiotika aus dem Nutzenbewertungsverfahren und die Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln.

Ziel der RSA-Reform ist es, den Finanzausgleich zwischen AOK, TK & Co. „fairer und zielgenauer“ zu gestalten. Eine Manipulationsbremse soll den RSA zudem wirksamer vor unsauberen Eingriffen schützen.

Umstritten sind vor allem geplante strengere Auflagen für Vereinbarungen, in denen bestimmte Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen vorgesehen sind. Das beträfe auch Haus- und Facharztverträge.

„Geplante Regelung ist völlig unverhältnismäßig“

Der Hausärzteverband hebt in seiner Stellungnahme hervor, Verträge über zusätzliche Vergütungen für Diagnosen seien mit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) 2017 bereits untersagt. Für weitergehende Eingriffe gebe es keine Gründe.

„Die geplante Regelung ist völlig unverhältnismäßig“, betont auch MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner, der als Einzelsachverständiger geladen ist.

Auch für den AOK-Bundesverband geht das geplante Diagnose-Verbot zu weit. Dürfe in Verträgen für ärztliche Leistungen keine Differenzierung nach Diagnosen mehr vereinbart werden, ließen sich spezifische Behandlungsaufwände nicht mehr in Form „aufwandsgerechter Vergütungshöhen“ abbilden.

„Dies stellt die medizinisch sinnvolle, aufwandsgerechte Ausdifferenzierung von Leistungen und deren Vergütung für Teilnehmer mit bestimmten Erkrankungen oder Kombinationen von Erkrankungen (Multimorbidität) infrage.“

BKKen: Regionale Versorgungsverträge „umsetzbar“

Der BKK Dachverband betont, das Prinzip „Geld gegen Diagnose“ sei mit dem HHVG zwar angegangen worden. „Dennoch wurde in der Praxis festgestellt, dass Verträge weiterhin Regelungen enthalten, die das Kodierverhalten der Ärzte durch finanzielle Anreize zu steuern versuchen.“

Es sei daher folgerichtig, die Vorgaben nachzuschärfen. Regionale Versorgungsverträge seien auch mit der Regelung im geplanten Kassengesetz „umsetzbar“.

Ähnlich argumentiert der Ersatzkassen-Verband. Der Entwurf regele ausdrücklich, dass Verträge nach Paragraf 73 b weiter möglich seien, „in denen die Vertragspartner die medizinischen Voraussetzungen zur Teilnahme der Versicherten an der besonderen Versorgung durch Benennung von bestimmten Krankheiten und Krankheitsausprägungen definieren“.

Hart ins Gericht mit den Hausarztverträgen ins Gericht geht die Vorständin der SBK Siemens Betriebskrankenkasse Dr. Gertrud Demmler.

„Zentraler Grund für (Selektiv- und Hausarzt-) Verträge ist sehr häufig die Möglichkeit, die Kodierung relevanter ICD-Schlüssel durch die Leistungserbringer sicherzustellen und damit eine maximale Zuweisung aus dem Morbi-RSA zu erzielen“, schreibt Demmler in ihrer als Einzelsachverständige abgegebenen Stellungnahmen zum einem Antrag der Grünen-Fraktion, der ebenfalls im Ausschuss beraten wird.

Es braucht eine valide Datengrundlage

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt, dass die geplante Reform einen Rechtsanspruch für die KVen enthalte, wonach diese Abrechnungsdaten sonstiger Leistungserbringer erhalten sollen, „um sie für Beratungen der Vertragsärzte zur Wirtschaftlichkeit der von ihnen verordneten Leistungen“ zu nutzen.

Die KVen bräuchten dazu eine valide Datengrundlage. Diese sei durch Erweiterung der Datenlieferungen durch die Kassen noch zu verbessern“.

Am 12. Dezember hatte der Bundestag den Gesetzentwurf zur Kassenreform erstmals beraten. Politiker der Koalition hatten dabei weiteren Gesprächsbedarf angemeldet, insbesondere was das geplante Diagnose-Verbot in Selektivverträgen angeht.

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