Pflege

Gesundheitsministerium veröffentlicht Fachbericht

Am Freitag wurde ein im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellter Fachbericht veröffentlicht, der die Aufgaben der Pflege auf der Grundlage des seit 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs erläutert.

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BERLIN. Mit der Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und einem neuen Begutachtungsverfahren in der Altenpflege wurde in der vergangenen Wahlperiode die größte Pflegereform seit Bestehen der Pflegeversicherung vorgenommen. Mit mehr als fünf Milliarden Euro erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar mehr Leistungen und die Hilfe setzt deutlich früher an als bisher. Zudem erhalten Demenzkranke erstmals gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Die reibungslose Umsetzung der Pflegereform ist insbesondere dem Einsatz der Pflegekräfte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Dienste und Pflegekassen sowie allen, die sich für eine gute Pflege in Deutschland stark machen, zu verdanken. Der heute veröffentlichte Fachbericht soll Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen und als Orientierung dienen, die Pflege an den neuen Begutachtungsgrundsätzen auszurichten.

Der Fachbericht beschreibt die pflegerischen Aufgaben mit Blick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und erläutert, wie die Selbständigkeit von pflegebedürftigen Menschen noch besser als bisher gestärkt und die Pflege auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien ausgerichtet werden kann. Autoren des Berichts sind Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld und Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück.

Die Bedeutung des Fachberichts wird auch vom Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beim Bundesministerium für Gesundheit unterstrichen. Der Beirat bezeichnet ihn als eine geeignete fachliche Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Pflege und empfiehlt, den Bericht für die Anpassung und Weiterentwicklung von fachlichen Konzepten und Vereinbarungen zu nutzen. Das betrifft sowohl die Aufgaben, die Pflegekräfte in ihrer täglichen Arbeit erfüllen müssen, als auch die Art und Weise, wie die Arbeit von ambulanten Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen organisiert und dokumentiert wird.

Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte sollen durch den Fachbericht Unterstützung in ihrer täglichen Arbeit erfahren. Dies wird umso besser gelingen, wenn auch andere Bereiche der Pflegeversicherung sich daran orientieren; das betrifft insbesondere die Personalausstattung, das interne Qualitätsmanagement und die Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen. Der Fachbericht steht auch den Verhandlern von Rahmenverträgen, Versorgungsverträgen und Vergütungsvereinbarungen zur Verfügung.

(eb)

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