Arzneimittelengpässe

Gesundheitsministerium will mehr Transparenz

Hersteller sollen künftig auch Gründe für Lieferengpässe melden.

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BERLIN. Bei Engpässen mit unverzichtbaren Arzneimitteln gibt es für Ärzte und Patienten nun die erste Erleichterung.

Mit Paragraf 79 Absatz 5 AMG können bei einem Versorgungsmangel vorübergehend aus anderen Ländern alternative Arzneimittel zur Behandlung eingeführt werden, selbst wenn diese nicht für Deutschland zugelassen sind.

Bedingung dafür ist, dass diese im Herkunftsland in Verkehr gebracht werden dürfen, sagte Dagmar Krüger, Ministerialrätin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), bei einem Treffen mit Onkologen am Freitag in Berlin.

Das BMG wolle an vielen weiteren Schrauben drehen, um Lieferengpässe zu minimieren.

Hersteller sollen Gründe für mögliche Lieferschwierigkeiten nennen

Mit der geplanten dritten Novelle des Arzneimittelgesetzes sollen unter anderem die Ursachen für die Engpässe transparenter werden, kündigte Krüger an.

Demnach sollen Hersteller nicht mehr nur den Verdacht auf Lieferschwierigkeiten, sondern auch die Gründe dafür melden. Beides solle in einem Register, ähnlich dem der Food and Drug Administration in den USA, erfasst werden.

Eine weitere Maßnahme: Derzeit diskutiert das BMG mit Ärzten, Apothekern, Vertretern des Arzneimittelgroßhandels und der pharmazeutischen Industrie über eine Liste unverzichtbarer Arzneimittel. Für diese könnte zum Beispiel eine längere Bevorratung vereinbart werden. Dabei sei aber zu berücksichtigen, wer die Kosten trägt, etwa wenn die Haltbarkeit der Arzneien überschritten wird, gab Krüger zu bedenken.

Auf EU-Ebene werde zudem diskutiert, Behördengänge zu beschleunigen, etwa wenn Konzerne den Wirkstoffhersteller wechseln wollten oder aufgrund ausreichender Studien die Haltbarkeit von Arzneien verlängert werden soll, berichtete Krüger. (jvb)

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