EU-weites Projekt

Gewalt gegen Ärzte soll festgehalten werden

Europäische Länder wollen Angriffe auf Ärzte einheitlich dokumentieren.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Bundesärztekammer entwickelt gemeinsam mit anderen europäischen Ländern ein Formular, mit dem Gewalt gegen Ärzte gemeldet werden kann. Das kündigte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) Rudolf Henke auf der Kammerversammlung in Düsseldorf an. "Es soll helfen, detaillierte Daten zu gewinnen, die dann auch für Prävention und Schulung genutzt werden können", sagte er.

Beim zehnten internationalen Symposium der Österreichischen Ärztekammer Ende Januar in Wien ist nach Auskunft der Bundesärztekammer darüber diskutiert worden, ein standardisiertes Formular für die Meldungen zu schaffen. "Es soll helfen, einen Überblick über die Evidenz dieser neuen Problemstellung zu gewinnen." Zurzeit würden die Umsetzungsschritte für das Vorhaben beraten.

"Nachdenklich stimmt einen, dass solche Erhebungen und Schutzmaßnahmen in einem Land nötig sind, das zu den reichsten Ländern der Welt gehört", sagte Henke angesichts der Berichte über Gewalt gegen Rettungskräfte, Ärzte und Pflegende hierzulande.

In einer einstimmig verabschiedeten Entschließung fordert die nordrheinische Kammerversammlung Politik und Gesellschaft auf, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Personal und Rettungskräfte vor Gewalt zu schützen. "Die wiederholten Angriffe auf Rettungskräfte müssen ein Weckruf an die Gesellschaft, die Politik und jeden einzelnen sein, der Verrohung entgegenzutreten", heißt es dort.

Die ÄK Nordrhein macht sich für eine Kampagne unter dem Motto "Mehr Respekt vor Rettern" stark, damit es auch künftig noch ausreichend Menschen gibt, die Hilfe für andere leisten wollen und können. Außerdem fordern die Delegierten, dass Ärzte und die anderen Mitarbeiter in Notaufnahmen, Notfallpraxen sowie im ärztlichen Bereitschaftsdienst in den Schutzbereich des Paragrafen 115 Strafgesetzbuch (Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen) aufgenommen werden.

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