Niedersachsen

Gewerbeaufsicht prüft CT-Geräte in Kliniken

Ein Viertel der Computertomografen wurde bei Prüfungen in anderen Bundesländern ohne die nötigen Genehmigungen betrieben. Grund für das Land Niedersachsen zu einer Sonderprüfung. Jetzt schwärmt die Gewerbeaufsicht aus.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

HANNOVER. 51 Teleradiologiegeräte stehen in Niedersachsen und eine Zahl von Computertomografen (CT), die nicht einmal das Referat für Strahlenschutz und radiologische Überwachung im Landesministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz aus dem Stand angeben konnte.

Klar ist indessen: Die Hälfte aller Geräte im Nordwesten will das Gewerbeaufsichtsamt des Landes nun prüfen. Das hat das Ministerium angekündigt.

"In Kürze werden die zehn staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen im Rahmen einer Sonderaktion etwa 50 Prozent aller landesweit in oder an Krankenhäusern betriebenen Computertomografiegeräte aufsuchen", teilt das Ministerium mit.

Sie prüfen dort die Fachkunde von Ärzten, und sie kontrollieren, ob die Indikationen die Untersuchungen rechtfertigen. Dabei solle auch festgestellt werden, ob die Untersuchungen im Rahmen einer genehmigten Teleradiologie erfolgen, hieß es.

Nachweis der Fachkunde wichtig

"Die Ärzte müssen den Nachweis der Ärztekammer über ihre Qualifikation und ihre Sachkunde beim Strahlenschutz vorlegen und darüber Auskunft geben, ob die Untersuchung gemäß Röntgenverordnung (RöV) medizinisch indiziert ist", sagt die stellvertretende Ministeriumssprecherin Justina Lethen der "Ärzte Zeitung".

Bei der Verordnung von Untersuchungen sollen die Ärzte stets prüfen, ob etwa andere Verfahren mit gleichem Nutzen aber geringerer Strahlenbelastung genutzt werden könnten, so das Ministerium.

Zudem gelten beim Betrieb der Geräte viele Vorschriften, etwa mit Blick auf die Fachkunde und Kenntnisse des medizinischen Personals, Dokumentationspflichten und die technischen Voraussetzungen für eine gute Bildqualität.

"All dies geschieht, um die Strahlenexposition am Patienten, entsprechend dem Schutzziel der Röntgenverordnung, möglichst gering zu halten".

Anlass der Prüfung sind Missstände in anderen Bundesländern, zum Beispiel Nordrhein Westfalen. Dort fehlte 40 Prozent der Ärzte im Nacht- oder Wochenenddienst die nötige Sachkunde, wie bei Prüfungen festgestellt wurde.

Mehr als 25 Prozent der CTs sei demnach ohne "die erforderliche Genehmigung für die teleradiologische Anwendung" betrieben, teilte das Ministerium mit.

Deshalb habe das Bundesumweltministerium die Länder um Prüfungen gebeten. Sollte es in Niedersachsen ähnliche Probleme wie in NRW geben, sollen die Prüfungen 2016 ausgeweitet werden.

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 01.08.201515:42 Uhr

Es geht hier sicher NICHT um Strahlenschutz, ein bekannter Schwachpunkt der Wahrheitsliebe

von Behörden, sondern um Einsparung eher zu Lasten der Patienten.

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