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Erstattungsbeträge-"Grexit"

Griechenland dient nicht mehr als Preisreferenz

Bei den Verhandlungen über Erstattungsbeträge werden die Abgabepreise in Griechenland "übergangsweise" nicht berücksichtigt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Krankenkassen und Pharmaindustrie sind sich einig, bei den Verhandlungen über Erstattungsbeträge "übergangsweise" die tatsächlichen Abgabepreise in Griechenland nicht zu berücksichtigen.

Der GKV-Spitzenverband hat einen entsprechenden Vorschlag des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa) "begrüßt". Ein sinkendes Preisniveau im griechischen Pharmamarkt, das allein durch die Krise bedingt ist, kann sich so nicht preismindernd bei den Verhandlungen über Erstattungsbeträge auswirken.

Bei den AMNOG-Verhandlungen ergibt sich der Erstattungsbetrag eines neuen Arzneimittels maßgeblich aus dem festgestellten Zusatznutzen. Eine ergänzende Größe sind dabei die Jahrestherapiekosten vergleichbarer Arzneimittel sowie die tatsächlichen Abgabepreise in anderen europäischen Ländern.

Die Kassen regten konkret an, den Länderkorb für ein Jahr auf 14 Staaten zu verkleinern. Dabei gehe man eine solche Vereinbarung in dem Vertrauen ein, "dass die pharmazeutische Industrie dazu bereit ist, den griechischen Patienten auch tatsächlich Arzneimittel zu deutlich vergünstigten Konditionen abzugeben." (fst)

Lesen Sie dazu auch: Griechischer Pharmamarkt: Ineffizienz, die ihren Preis hat

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