Erstattungsbeträge-"Grexit"

Griechenland dient nicht mehr als Preisreferenz

Bei den Verhandlungen über Erstattungsbeträge werden die Abgabepreise in Griechenland "übergangsweise" nicht berücksichtigt.

Veröffentlicht:

BERLIN. Krankenkassen und Pharmaindustrie sind sich einig, bei den Verhandlungen über Erstattungsbeträge "übergangsweise" die tatsächlichen Abgabepreise in Griechenland nicht zu berücksichtigen.

Der GKV-Spitzenverband hat einen entsprechenden Vorschlag des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa) "begrüßt". Ein sinkendes Preisniveau im griechischen Pharmamarkt, das allein durch die Krise bedingt ist, kann sich so nicht preismindernd bei den Verhandlungen über Erstattungsbeträge auswirken.

Bei den AMNOG-Verhandlungen ergibt sich der Erstattungsbetrag eines neuen Arzneimittels maßgeblich aus dem festgestellten Zusatznutzen. Eine ergänzende Größe sind dabei die Jahrestherapiekosten vergleichbarer Arzneimittel sowie die tatsächlichen Abgabepreise in anderen europäischen Ländern.

Die Kassen regten konkret an, den Länderkorb für ein Jahr auf 14 Staaten zu verkleinern. Dabei gehe man eine solche Vereinbarung in dem Vertrauen ein, "dass die pharmazeutische Industrie dazu bereit ist, den griechischen Patienten auch tatsächlich Arzneimittel zu deutlich vergünstigten Konditionen abzugeben." (fst)

Lesen Sie dazu auch: Griechischer Pharmamarkt: Ineffizienz, die ihren Preis hat

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Nutzenbewertung

G-BA: Geringer Zusatznutzen für Nivolumab bei Ösophaguskrebs

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

10 Fragen, 10 Antworten

Ausgeschlafen trotz Schichtdienst: Wie das klappen kann

Kopfschmerzen

Migräne: Welche Therapie bei älteren Patienten möglich ist

Lesetipps
Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei

Großer Andrang am Quartalsanfang? Mit der Ersatzbescheinigung könnten sich vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen den Weg in die Praxis sparen.

© Picture-Factory / stock.adobe.com

Neues Verfahren mit Potenzial

Das bringt die elektronische Ersatzbescheinigung den Praxen