Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppe

Große Pflegereform: Bund und Länder legen sich (noch) nicht fest

Wie die soziale Pflegeversicherung auf neuen Kurs bringen? Bund und Länder bereiten einen Reformplan vor – „erste „Zwischenergebnisse wurden am Montagabend bekannt. Vieles davon bleibt vage.

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Wie Pflege bezahlbar halten? Bund und Länder ringen um eine Reform der sozialen Pflegeversicherung.

Wie Pflege bezahlbar halten? Bund und Länder ringen um eine Reform der sozialen Pflegeversicherung.

© Daniel Naupold/dpa

Berlin. Die Pressemitteilung aus dem Bundesgesundheitsministerium kam am späten Montagabend: Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ habe in einer digitalen Sitzung erste Zwischenergebnisse der Fachebene für eine Reform der sozialen Pflegeversicherung (SPV) erörtert, hieß es darin.

Eine Erkenntnis daraus: Die Streichung von Pflegegrad 1 – zuletzt kontrovers diskutiert – ist wohl vom Tisch. Aus dem BMG hieß es, die Unterscheidung nach Pflegegraden solle grundsätzlich beibehalten werden, die Strukturen des Leistungsrechts sollten jedoch möglichst vereinfacht und fokussiert werden.

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Fünf Pflegegrade gibt es seit 2017. Abgestuft sind sie nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit im Alltag. Pflegegrad 1 zielt darauf ab, Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder hinauszuzögern. Rund 860.000 Menschen beziehen Pflegegrad 1.

Im Zwischenbericht heißt es, die Fach-AG empfehle den Ministern und Senatoren, die für den Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 eingesetzten Mittel zukünftig ganz oder teilweise in eine frühe fachpflegerische, präventionsorientierte Begleitung von Pflegebedürftigen, die es in dieser Form bisher nicht gibt, in diesem Pflegegrad zu verwenden (im Sinne einer „Umwidmung“ …). Der Entlastungsbeitrag liegt derzeit bei 131 Euro monatlich.

Baustelle versicherungsfremde Leistungen

Offen bleibt, wie mit versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung umgegangen werden soll. Pflegekassen und Sozialverbände mahnen, der Bund müsse die rund 5,6 Milliarden Euro Corona-Kosten an die Kassen zurückerstatten. Die Mittel waren in der Pandemie-Zeit aus dem Ausgleichsfonds der Pflegekassen entnommen worden.

Am Montag hieß es dazu, die Länder würden eine kurzfristige Stabilisierung der Finanzlage nur dann als erreichbar ansehen, wenn versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln finanziert würden.

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Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich dazu nichts. Einigen konnte sich die Koalition zuletzt lediglich auf ein Darlehen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro für die Jahre 2025 und 2026. In Kassenkreisen war das scharf kritisiert worden: Der Bund leihe den Pflegekassen Geld, obwohl er ihnen Milliarden schulde.

Zugriff auf die Vorsorge-Schatulle!?

Schwammig kommt auch die Formulierung zu dem 2015 eingeführten Pflegevorsorgefonds daher. In diesem wird ein Anteil von 0,1 Prozentpunkten der Pflegebeiträge pro Jahr angelegt. Mittlerweile sind gut zehn Milliarden Euro „zwischengeparkt“ für die Zeit, wenn die rund 20 Millionen Babyboomer das pflegebedürftige Alter erreichen.

Aus dem BMG hieß es, der Fonds solle einen stärkeren Beitrag zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der Pflege leisten. Das könnte darauf hinauslaufen, dass dem Fonds weniger Mittel zufließen – oder ihm Mittel entnommen werden.

Neu wäre ein Eingriff nicht: 2023 wurde bereits die Zuführung von Beitragsmitteln an den Pflegevorsorgefonds für die Jahre 2024 bis 2027 um jeweils eine Milliarde Euro, also von 1,7 Milliarden Euro auf 0,7 Milliarden Euro, abgesenkt.

Aus der SPD-Fraktion hieß es am Dienstag, was das Ministerium vorgelegt habe, sei noch kein Gesamtkonzept. Für eine echte Reform der Pflegeversicherung brauche es „Gerechtigkeit in der Finanzierung“. Wer Solidarität wolle, müsse sie auch fair tragen – „in der gesetzlichen wie in der privaten Pflegeversicherung“. (hom)

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