Grüne: Regierung macht Politik für die PKV

BERLIN (jvb). Die Grünen im Bundestag werfen der Bundesregierung Halbherzigkeit im Umgang mit verschuldeten, privat versicherten ALG-II-Beziehern vor.

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Ihr sei es wichtiger, den Beitragseinzug für die private Krankenversicherung (PKV) zu erleichtern, als die Altschulden der Betroffenen zu regeln, kommentiert Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.

Nur ein Teil der betroffenen Versicherten würden vom Schuldenerlass profitieren, über den zurzeit verhandelt wird, kritisiert sie. Das sei "Politik für die PKV anstatt für die betroffenen ALG-II-Bezieher".

Viele können die Beiträge nicht zahlen

Bis zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) Anfang des Jahres hatten einige arbeitslose Privatversicherte Schulden gemacht.

Denn sie dürfen nicht in eine gesetzliche Kasse wechseln und bekamen vom Jobcenter nur 131 Euro pro Monat wie gesetzlich Versicherte. ALG-II-Bezieher müssen aber die Hälfte des Basistarifs der PKV bezahlen, etwa 287 Euro.

Aufgrund dessen blieben entweder Beiträge bei den Versicherungen offen oder die Betroffenen liehen sich im näheren Bekanntenkreis Geld.

Jobcenter müssen die Beiträge übernehmen

Im Januar hat sich das BSG auf die Seite der Versicherten gestellt: Seitdem müssen die Jobcenter den halbierten PKV-Beitrag vollständig übernehmen. Unklar bleibt, was mit den Altschulden der Betroffenen passiert.

Momentan diskutieren die Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit mit dem PKV-Verband, ob die Versicherer bereit sind, die Schulden zu erlassen.

Im Gegenzug erhielten sie künftig mehr Sicherheit, weil ihnen das Jobcenter die Beiträge direkt überweist.

Über 2000 Versicherte mit Schulden

Im September standen bei rund 2056 Versicherten im Basistarif, die nur den halben Beitrag bezahlen müssen, mindestens drei Monatsprämien aus.

Das gibt der PKV-Verband in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Grünen an. Unklar ist, wie viele von ihnen auch ALG II bekommen.

Eine künftige Direktzahlung der Jobcenter an die PKVen möchte die Regierung auch unabhängig von den Gesprächen prüfen und zeitnah regeln, schreibt sie an die Grünen.

Urteil hilft nur klagenden Versicherten

Hingegen sieht sie keinen rechtlichen Handlungsbedarf bezüglich der Altlasten der Hartz-IV-Empfänger, sollten die Verhandlungen scheitern.

Ein weiterer Kritikpunkt: Nur ALG-II-Empfänger, die gegen ihren Bescheid geklagt hatten, können durch das BSG-Urteil rückwirkend Zahlungen erhalten.

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