Grünes Rezept - ein wichtiges Dokument für Patienten

Veröffentlicht:

Ob für Hartz-IV-Bezieher oder kinderreiche Familien: Das Grüne Rezept ist auch sozialrechtlich wichtig.

KÖLN (HL). Rezeptfreie Arzneimittel müssen von Patienten zwar in der Regel selbst bezahlt werden - für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen können sie jedoch einen besonderen Hilfebedarf auslösen, der unter Umständen erstattet werden kann. Zur Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit ist daher eine Verordnung auf dem Grünen Rezept sinnvoll.

Seit dem Jahr 2004 werden rezeptfreie Arzneimittel - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - nicht mehr von den Kassen bezahlt. Der Gesetzgeber hat dies nach dem Subsidiaritätsprinzip der eigenen wirtschaftlichen Verantwortung von GKV-Versicherten zugeordnet. Das gleiche gilt auch für - zumutbare - Zuzahlungen, beispielsweise die Praxisgebühr, oder für Leistungen, bei denen die Erstattung durch eine Obergrenze gedeckelt ist: etwa durch Festbeträge bei Arzneimitteln oder beim Zahnersatz.

Gleichwohl soll im deutschen Sozialsystem kein Patient überfordert werden, wenn er notwendige medizinische Leistungen in Anspruch nimmt. Allerdings gibt es für Leistungen, die generell aus der GKV ausgeschlossen sind, keine Überforderungsgrenze. Dennoch macht es großen Sinn, über medizinische Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, ebenso Buch zu führen, wie über geleistete Zuzahlungen.

Für rezeptfreie Arzneimittel ist das Grüne Rezept ein wichtiges Dokument, das belegt, dass der Arzt eine Verordnung für notwendig und zweckmäßig gehalten hat; es kann daher, zusammen mit einer vom Apotheker ausgestellten Quittung bei der Arbeitsagentur vorgelegt werden, um Hilfebedarf geltend zu machen.

Ferner können Grüne Rezepte zusammen mit Belegen über geleistete Zuzahlungen - etwa Praxisgebühr, Rezeptgebühr oder Aufzahlungen bei Leistungen, für die ein Festbetrag oder Festzuschuss (etwa beim Zahnersatz) gilt - bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Besonders relevant ist das für Familien mit drei und mehr Kindern, für die eine Zumutbarkeitsgrenze von nur einem Prozent des Jahreseinkommens (bis 51.000 Euro) gilt.

Für Fachkreise:Patienteninfos personaliseren, ausdrucken und ins Wartezimmer legen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!