Grundsatzurteil zu Datenspeicherung im März

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KARLSRUHE (dpa). Das mit Spannung erwartete Grundsatzurteil aus Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung wird am 2. März verkündet. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit. Im bisher umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts will der Erste Senat grundsätzlich über die Zulässigkeit der seit 2008 geltenden Speicherpflicht entscheiden.

Fast 35 000 Bürger haben gegen das Vorgehen Beschwerde eingelegt, über 60 Verfahren wurde in Karlsruhe exemplarisch verhandelt.

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