Gynäkologen plädieren für die PID

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MÜNCHEN (sto). Die Präimplantationsdiagnostik (PID) sollte in bestimmten Fällen den betroffenen Paaren auch in Deutschland weiterhin zur Verfügung stehen und dürfe deshalb nicht verboten werden. Das hat gestern der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) Professor Klaus Friese beim Jahreskongress der Deutschen In-vitro-Fertilisations-Zentren in München gefordert.

Bei der PID gehe es nicht, wie vielfach argumentiert werde, um die Schaffung von Designerbabys, betonte Friese auf einer Pressekonferenz. Vielmehr solle durch die Diagnostik in einem sehr frühen Stadium der Entwicklung Frauen geholfen werden, die oftmals wegen einer genetischen Belastung schon mehrere Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche hinter sich haben.

Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur PID Mitte des Jahres habe sich für Paare mit Kinderwunsch, bei denen ein Risiko für schwer erkrankte Kinder besteht, eine Lösung eröffnet, die jetzt nicht verboten werden sollte. Die PID sollte jedoch mit einem Indikationskatalog versehen werden, der von Ethikkommissionen überwacht wird, regte Friese an.

Das sei sicher ein aufwendiges Verfahren. "Das muss es uns aber wert sein", sagte der Reproduktionsmediziner.

Die PID werde im europäischen Ausland bereits seit vielen Jahren praktiziert, erinnerte Professor Christian Thaler von der Kinderwunsch-Ambulanz der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der LMU München-Großhadern. Angewendet werde die Methode allerdings nur bei einer sehr kleinen Gruppe von Patientinnen.

Bei europaweit jährlich etwa 600 000 Behandlungszyklen werde die PID lediglich in etwa 1600 Fällen genutzt, teilte Thaler mit.

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