Belgien

Häftling erstreitet Anspruch auf Sterbehilfe

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BRÜSSEL. Ein belgischer Sexualstraftäter, der seit 30 Jahren in Antwerpen im Gefängnis sitzt, hat vor Gericht das Recht auf assistierten Suizid eingeklagt.

Frank Van Den Bleeken stellte 2011 einen Antrag auf aktive Sterbehilfe und bezeichnet sich selber als unheilbar psychisch erkrankt. Er wolle nicht länger weggesperrt bleiben, so der 50-Jährige. Sein Anwalt sagte laut BBC, er werde in einem Krankenhaus seinem Leben ein Ende setzen.Wann dies sein wird, ist noch ungeklärt.

Harsche Kritik an dem Vorgang kommt von Wim Distelmas, Arzt und Belgiens bekanntestem Protagonist der aktiven Sterbehilfe.

Distelmas, der Palliativmedizin an der Universität Brüssel lehrt, warf Behörden vor, im Fall von Van Den Bleeken seien nicht alle Therapieoptionen ausgeschöpft worden. Der Belgische Rundfunk berichtet, das Justizministerium habe eine Verlegung Van Den Bleekes in die Niederlande, wo es adäquate Therapieeinrichtungen gegeben hätte, abgelehnt.

Distelmas wird mit den Worten zitiert: "Den Zivilisationsgrad einer Gesellschaft kann man daran messen, wie sie mit den Schwächsten - in diesem Fall also mit Internierten - umgeht. Die Bilanz fällt äußerst schlecht aus."

In Belgien haben im vergangenen Jahr 1807 Menschen aktive Sterbehilfe auf Basis des belgischen "Euthanasie-Gesetzes" aus dem Jahr 2002 in Anspruch genommen. Das entspricht einem Anstieg von 27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe bezeichnet die "immer weitere Grenzen überschreitende Sterbehilfe-Praxis unseres westlichen Nachbarlandes als eine eindringliche Warnung für Deutschland". (fst)

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