Innovationsfonds

Hamburg bekommt 22 Millionen Euro

Veröffentlicht:

HAMBURG. Gleich drei Projekte aus Hamburg erhalten eine Finanzspritze aus dem bundesweiten Innovationsfonds. Wie "NDR 90,3" berichtet, fließen damit insgesamt 22 Millionen Euro in die Hansestadt. Das Projekt "Gesundheitsfördernde Stadtteilentwicklung in Billstedt und Horn", bei dem etwa Arztpraxen, Kliniken und soziale Einrichtungen enger zusammenarbeiten sollen, wird demnach mit rund 6,3 Millionen Euro gefördert. Das zweite Projekt erhält laut NDR 8,9 Millionen Euro: Hierbei solle im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel unter dem Motto "NetzWerk LebenPlus" alten Menschen durch bessere Beratung und Begleitung dabei geholfen werden, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können.Das dritte Projekt, in das nach dem Bericht 6,8 Millionen Euro Fördergeld fließen, solle die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern. (eb)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau, die unter Reisediarrhö leidet, sitzt auf der Toilette.

© Goffkein / stock.adobe.com

Reisemedizin

Reisediarrhö: Expertin rät von Stand-by-Antibiotika ab

Nur zwei der aktuell vier zugelassenen Wirkstoffe zur Raucherentwöhnung seien Kassenleistung, erläuterte der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken.

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Neuer Leistungsanspruch für Versicherte

G-BA definiert Vorgaben für die Tabakentwöhnung