Hausarztzentrierte Versorgung

Hausärzte-Chef warnt vor Rückschritt ins letzte Jahrhundert

Bloß kein Zurück bei der hausarztzentrierten Versorgung: Hausärzteverbandschef Ulrich Weigeldt wehrt sich gegen Vorschläge aus der Barmer GEK, das Lotsensystem wieder im Kollektivvertrag unterzubringen.

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Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

© Hausärzteverband

BERLIN. Die Strukturen der hausarztzentrierten Versorgung zu erhalten, hat der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, gefordert. Die gegenwärtigen Selektivverträge zu beenden und die hausarztzentrierte Versorgung wieder in den Kollektivvertrag einzugliedern, träfe Ärzte und Patienten gleichermaßen.

"Diese Überlegungen würden die über Jahre gegen Widerstände aus dem Altsystem erkämpfte Umsetzung einer hausarztzentrierten Versorgung völlig konterkarieren und negativ in mittlerweile etablierte und funktionierende Strukturen eingreifen", sagte Weigeldt am Montag.

Weigeldt reagierte auf einen Vorstoß aus der Barmer GEK, die hausarztzentrierte Versorgung als wichtigen Bestandteil der Regelversorgung wieder kollektivvertraglich zu regeln. Der Vorstandsvorsitzende der größten Krankenkasse in Deutschland, Dr. Christoph Straub, hatte beim Barmer GEK Forum in Deggendorf zusätzlich eine bessere Vernetzung von ambulantem und stationären Sektor gefordert.

So ließen sich viele der heute beklagten Schwächen in der Gesundheitsversorgung beseitigen. Gerade die großen, bundesweit geöffneten Kassen hatten seit dem Start der HzV ab dem Jahr 2004 auf Schwierigkeiten verwiesen, regional unterschiedlich ausgestattete Verträge zu schließen und zu pflegen.

Rückkehr in Kollektivvertrag wäre ein Rückschritt

Weigeldt sieht dies naturgemäß anders. Eine Rückkehr der hausarztzentrierten Versorgung unter das Dach der Kassenärztlichen Vereinigungen wäre ein Rückschritt ins letzte Versorgungsjahrhundert und anschließender Stillstand, sagte Weigeldt. Damit ließen sich die Probleme im Gesundheitswesen nicht überwinden.

Mit dem 1. Januar 2004 hatte der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, binnen fünf Jahren flächendeckend Hausarztverträge einzuführen. Dies sei geschehen, so Weigeldt, um eine bessere Verzahnung der Versorgungssektoren zu ermöglichen, gerade weil dies im Kollektivvertrag nicht passiert war.

Tatsächlich lässt die vollständige Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe noch auf sich warten. Nach Auskunft eines Sprechers des Deutschen Hausärzteverbandes gibt es nach wie vor kein flächendeckendes Angebot an hausarztzentrierter Versorgung.

Die Schwerpunkte lägen in Baden-Württemberg und Bayern. Neu hinzugekommen seien nun Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Die Techniker Krankenkasse unterhalte das einzige bundesweite Angebot. Insgesamt seien derzeit rund drei Millionen Versicherte eingeschrieben. Vor zwei Jahren seien es erst knapp die Hälfte gewesen. (af)

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