Hessen

Hausarztvertrag mit AOK am Start

Nach monatelangen Verhandlungen ist es geschafft: Das hessische Sozialministerium hat den Hausarztvertrag zwischen AOK und Hausärzteverband genehmigt.

Von Rebecca Beerheide Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Seit Anfang des Jahres ist nun auch in Hessen ein Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zwischen AOK Hessen und dem hiesigen Hausärzteverband in Kraft.

Beide Vertragspartner einigten sich bereits vor einigen Wochen auf den Vertragstext, das hessische Sozialministerium prüfte den Vertrag über zwei Monate. Der Chef des hessischen Hausärzteverbandes, Dr. Dieter Conrad nannte den Vertragsabschluss das "bestmöglichste Ergebnis" unter den gegebenen Rahmenbedingungen.

Der Vertrag sieht eine kontaktunabhängige Pauschale von 36 Euro sowie eine kontaktabhängige Pauschale von 40 Euro vor. Dazu kommen je nach Behandlungsbedarf weiter Zuschläge.

"Insgesamt bietet das Vergütungssystem einen Aufschlag von 20 Prozent im Vergleich zur Vergütung im Kollektivsystem. Dieses Volumen ist in Deutschland bei Hausarztverträgen einmalig", sagt Jens Dapper, AOK-Abteilungsleiter im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Er sieht darin auch einen "erheblichen Anreiz für Ärzte", an dem Vertrag teilzunehmen. Laut Hausärztechef Conrad enthält der Vertrag eine Refinanzierungsvereinbarung, somit entfalle eine spätere individuelle Rückzahlungspflicht.

Die AOK Hessen ist mit dem Abschluss zufrieden. "Wir standen vor der Herausforderung, für beide Vertragspartner ein zukunftsfähiges und gleichermaßen zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen", erklärte Dr. Isabella Erb-Herrmann, Hauptabteilungsleiterin Integratives Leistungsmanagement bei der AOK Hessen.

Laut Aussage von Hausärztechef Conrad wird die AOK den Vertrag offensiv bei ihren 1,5 Millionen Versicherten bewerben sowie Praxen Poster und Flyer zur Verfügung stellen.

Die Kasse erhofft sich durch eine einfachere Honorarsystematik und weniger Bürokratie mehr Zeit für die eingeschriebenen Versicherten in Hessen. Der Vertrag sieht außerdem Abend- und Samstagssprechstunden vor.

Wartezeiten bei vereinbarten Terminen "sollen nach Möglichkeit auf 30 Minuten begrenzt bleiben", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von AOK und Hausärzteverband. Die Abrechnung wird die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) übernehmen.

Den Vertragsverhandlungen war zunächst ein Schiedsverfahren vorausgegangen. Der Schiedsspruch erfolgte im Februar 2012, im Mai verkündeten beide eine "Absichtserklärung", einen Vertrag ausarbeiten zu wollen.

Aus Verhandlungskreisen heißt es, nach dem Schiedsspruch habe eine angespannte Atmosphäre geherrscht, die aber mit der Zeit besser geworden sei.

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