Hausärzteverband reklamiert Verträge nach altem Recht

MÜNCHEN (sto). Der Paragraf 73b SGB V zur hausarztzentrierten Versorgung muss nach Ansicht des Deutschen Hausarztverbandes "in seinen alten Stand zurückversetzt werden".

Veröffentlicht:

Das hat Verbandschef Ulrich Weigeldt bei der Frühjahrstagung des Deutschen Hausärzteverbandes in München gefordert.

Die Krankenkassen forderte Weigeldt erneut auf, ihren Versicherten endlich Hausarztverträge anzubieten. Entscheidend sei, ob ein Hausarztvertrag nach altem oder neuem Recht abgeschlossen wurde. Auf keinen Fall sollte jedoch ein Vertrag nach altem Recht durch einen nach neuem Recht ersetzt werden.

Inzwischen sei außerdem geklärt, dass der Hausarztvertrag mit der AOK Bayern nach altem Recht fortgesetzt werden soll. Das sei zwar ein "schöner Erfolg", so Weigeldt. Doch leider gehe es bei den Verhandlungen mit der AOK nicht voran.

In einer einstimmig verabschiedeten Entschließung forderte die Delegiertenversammlung die Kassen in Bayern, die ihre Hausarztverträge Ende 2010 gekündigt haben, auf, bis spätestens 1. Juli 2011 Anschlussverträge abzuschließen.

Der Gesetzgeber hat im vergangenen Jahr für existierende Hausarztverträge einen Bestandsschutz bis zum 30. Juni 2014 festgelegt.

Lesen Sie dazu auch: Hausärzteverband will Quereinsteigern die Türen öffnen

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Vor der Ferienzeit

Beratungsfall Reisemedizin: Worauf es im Patentengespräch ankommt

Lesetipps
Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus