Nordrhein-Westfalen

Heimfinder-App zeigt freie Pflegeplätze an

Das Land NRW hat Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, ihre freien Plätze tagesaktuell in einer Datenbank einzustellen.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Nordrhein-Westfalen haben jetzt die Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über freie Pflegeplätze in ihrer Region zu verschaffen.

In einer App und auf der Webseite www.heimfinder.nrw.de sind die Informationen gebündelt, Interessierte müssen sich nicht mehr bei den einzelnen Einrichtungen nach freien Kapazitäten in der Dauer- oder Kurzzeitpflege erkundigen.

„Als erstes Bundesland führen wir eine App ein, die den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend und tagesaktuell freie Pflegeplätze anzeigt“, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Heime müssen freie Plätze tagesaktuell melden

Er sieht das neue Angebot als erhebliche Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Gleichzeitig verschaffe es dem Land erstmals einen Überblick über die tatsächliche Versorgungssituation in den Regionen, betonte er.

Die Landes-App baut auf einer Eigenentwicklung des Rhein-Kreises Neuss auf. Eine Erweiterung der Anwendung auf freie Kapazitäten in der Tagespflege ist geplant.

Das Land NRW hat die Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, ihre freien Plätze tagesaktuell in eine vom Gesundheitsministerium aufgebaute Datenbank einzustellen.

Nach Einschätzung von Laumann werden auch die Pflegeheime von der App profitieren. „Der Heimfinder NRW bietet ihnen die Möglichkeit, freie Pflegekapazitäten einfach und gezielt anzubieten sowie Platzanfragen bei eventueller Vollauslastung zu reduzieren.“ (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Pflegereform: Keine Placebos, bitte!

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps