Künstliche Befruchtung

Hessen gibt Zuschuss für vierten Versuch

Hessen folgt dem Beispiel anderer Bundesländer und unterstützt kinderlose Paare zusätzlich.

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WIESBADEN. In Hessen erhalten kinderlose Paare künftig finanzielle Unterstützung vom Land für den vierten Versuch einer künstlichen Befruchtung. Bis zu 75 Prozent der Behandlungskosten übernimmt das Land gemeinsam mit dem Bund, wie das Sozialministerium in Wiesbaden meldet. Diese Unterstützung geht bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) und 3300 Euro für eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Das Land gibt 50 Prozent dazu, der Bund 25 Prozent.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für den ersten bis dritten Versuch 50 Prozent der Behandlungskosten der künstlichen Befruchtung. Manche Kassen zahlen auch freiwillig mehr – der vierte Versuch wird nie erstattet. Der Bund hat jedoch angesichts der Tatsache, dass fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos ist und mit Hinweis auf die erheblichen körperlichen und seelischen Belastungen der Betroffenen im Jahr 2012 entschieden, auch einen vierten Anlauf für das ersehnte Kind finanziell zu unterstützen. Voraussetzung war, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Landesförderprogramm beteiligen. In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin ist dies bereits geschehen.

Hessen zieht nun nach. Der Landesregierung sei es ein wichtiges Anliegen, ungewollt kinderlose Paare umfassend und nachhaltig zu unterstützen, sagte Sozialminister Stefan Grüttner (CDU). Persönliche finanzielle Möglichkeiten dürften nicht über die Erfüllung dieses Wunsches entscheiden. (bar)

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