Sachsen

Höherer Zuschlag für Kooperationen?

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In der KV Sachsen wird diskutiert, wie fach- und schwerpunktübergreifende Kooperationen gefördert werden können.

DRESDEN. Die sächsischen KV-Vertreter haben in der jüngsten Vertreterversammlung in Dresden gefordert, den prozentualen Zuschlag für Praxen mit fach- und schwerpunktübergreifenden Kooperationen zu erhöhen.

Ein entsprechender Antrag für kommende HVM-Verhandlungen wurde von Dr. Claus Vogel, Leipziger Regionalausschussvorsitzender, gestellt und an den Vorstand überwiesen.

Der Vorstandvorsitzende Dr. Klaus Heckemann machte allerdings deutlich, dass er der Idee skeptisch gegenübersteht. Er fürchtet Missbrauch.

Vogel: Angleichung fällig

Vogel argumentierte in seinem Antrag, dass es bei MVZ mit fach- und schwerpunktgleichen Kooperationen bereits einen prozentualen Zuschlag von zehn Prozent gebe - bei übergreifenden Kooperationen sei deshalb eine Angleichung fällig.

In MVZ gebe es bei gleicher Patientenzahl weniger Behandlungsfälle, noch stärker gelte das für fachübergreifende Kooperationen.

Pauschale "RLV-Zuschläge in der derzeitigen Höhe" könnten dies nicht ausgleichen, was zu "empfindlichen und ungerechtfertigten Einkommenseinbußen führt", so Vogel.

Heckemann befürchtet Missbrauch

Im Antrag ist davon die Rede, dass es derzeit nur einen fünfprozentigen Aufschlag gebe. Dem widersprach KV-Vorstand Heckemann.

So sei bereits jetzt ein zehnprozentiger auch bei übergreifenden Kooperationen möglich; wenn der Kooperationsgrad bei mehr als zehn Prozent liege. Eine Anhebung lehnte er ab.

Diese würde erfahrungsgemäß nur dazu führen, dass der Kooperationsgrad künstlich angehoben werde. "Da wird Missbrauch betrieben ohne Ende", so Heckemann.

Vogel "verwahrte" sich gegen diese Begründung. "Das ist ein schlechtes Signal an die Kollegen, die in der Peripherie in Berufsausübungsgemeinschaften die medizinische Versorgung sicherstellen", sagte er. (tt)

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